Meldepflicht bei Infektionen: RKI schaltet Portal für Arztpraxen frei und stellt Infos bereit
06.03.2025 - Das Robert Koch-Institut hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten frei geschaltet. Diese können es ab sofort nutzen, wie das Institut mitteilte.
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.
DEMIS-Meldeportal des RKI
Damit Arztpraxen dieser Pflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das Robert Koch-Institut (RKI) das DEMIS-Meldeportal an. DEMIS steht für deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es wurde 2017 gesetzlich verankert (Paragraf 14 Infektionsschutzgesetz) und laut RKI im Jahr 2020 gestartet.
Viele Labore nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern, auch sind laut RKI alle Gesundheitsämter angeschlossen. Nun sollen darüber alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.
RKI stellt Informationen bereit
Verantwortlich für das DEMIS-Meldeportal ist das RKI. Es stellt den Arztpraxen ein Infopaket für die Nutzung des Systems bereit. Darin enthalten sind Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht, zur Anmeldung im DEMIS-Meldeportal, zum korrekten Absetzen einer Meldung und zu Kontaktmöglichkeiten bei Fragen (Support).
In der DEMIS-Wissensdatenbank für Arztpraxen sind alle wichtigen Informationen zu finden. Das Infopaket für Arztpraxen ist hier abrufbar.
Meldepflichtige Infektionen und Erreger
Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger sind im Infektionsschutzgesetz gelistet (Paragraf 6 IfSG und Paragraf 7 IfSG). Das Robert Koch-Institut informiert ausführlich dazu:
Auf einen Blick: So nutzen Arztpraxen DEMIS
Das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, kurz DEMIS, wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) bereitgestellt. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig. Das RKI stellt für Arztpraxen umfangreiche Informationsmaterialien bereit:
- Ausführliche Anleitung zur Nutzung des DEMIS-Portals in der DEMIS-Wissensdatenbank
- Infoblatt für Arztpraxen mit den wichtigsten Informationen zum DEMIS-Meldeportal (PDF)
- Infoblatt für Arztpraxen zur Anmeldung am DEMIS-Meldeportal über die Telematikinfrastruktur mittels SMC-B in Verbindung mit dem gematik-Authenticator (PDF)
Unterstützung durch den DEMIS-Support
Bei Fragen zu den bereitgestellten Informationen oder zur elektronischen Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz bietet der DEMIS-Support Unterstützung an. Erreichbar ist er per E-Mail oder über die Hotline: 0800 - 000 3041 (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr).