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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor: Fallwerte angepasst

13.03.2025 - Die begrenzenden Fallwerte zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor werden für alle Arztgruppen abgesenkt. Damit werden die Fallwerte an die seit 1. Januar geltende neue Bewertung von Laborleistungen angepasst.

Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) soll erreicht werden, dass die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus, den Ärztinnen und Ärzte bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen maximal erhalten können, unverändert bleibt.

Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus

Zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus gibt es zwei entscheidende Parameter: Die tatsächlich veranlassten und die eigenerbrachten Laborleistungen der EBM-Abschnitte 32.2 (Allgemeine Laboratoriumsuntersuchungen) und 32.3 (Spezielle Untersuchungen) der Praxis sowie die arztgruppenspezifischen begrenzenden Fallwerte. Letztere geben vor, wie hoch die durchschnittlichen Laborkosten je Fall sein dürfen, um den Wirtschaftlichkeitsbonus zu erhalten.

Dabei gibt es für jede Fachgruppe zwei Werte: einen unteren begrenzenden Fallwert – bis zu dem erhalten Ärztinnen und Ärzte den Bonus in voller Höhe – und einen oberen begrenzenden Fallwert – ab dem erhalten sie keinen Bonus. Liegen die Laborkosten der Praxis zwischen beiden Werten, wird der Wirtschaftlichkeitsbonus anteilig ausgezahlt.

Die Abrechnung erfolgt mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 32001. Sie wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt und je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch vergütet.

Weitere Anpassungen

Darüber hinaus hat der BA klargestellt, dass die Abrechnungsausschlüsse der zum 1. Januar in den EBM aufgenommenen GOP für das laborärztliche Honorar beziehungsweise die Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen neben der Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale auch für ermächtigte Ärztinnen und Ärzte gelten.

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor: Übersicht der neuen Fallwerte ab 1. Juli 2025

Arztgruppe Unterer Fallwert in Euro Oberer Fallwert in Euro
Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte 1,42 3,37
Kinder- und Jugendmedizin 0,83 2,21
Chirurgie 0,00 0,37
Gynäkologie, Fachärzte ohne SP Endokrinologie und Reproduktionsmedizin 0,95 2,47
Gynäkologie, SP Endokrinologie und Reproduktionsmedizin: Nur für Ärzte, die die GOP 08520, 08531, 08535, 08537, 08538, 08539, 08550, 08555 und 08558 berechnen 3,71 57,88
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 0,10 0,77
Dermatologie 0,47 2,18
Humangenetik 0,00 2,57
Innere Medizin, fachärztliche Internisten ohne SP 1,08 4,15
Innere Medizin, SP Angiologie 0,18 1,78
Innere Medizin, SP Endokrinologie 11,39 64,79
Innere Medizin, SP Gastroenterologie 1,44 5,68
Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie 9,88 27,65
Innere Medizin, SP Kardiologie 0,24 1,22
Innere Medizin, SP Nephrologie 19,25 48,48
Innere Medizin, SP Pneumologie 0,72 4,68
Innere Medizin, SP Rheumatologie 7,58 31,86
Neurologie, Neurochirurgie 0,00 0,80
Nuklearmedizin 0,09 16,60
Orthopädie, Fachärzte ohne SP Rheumatologie 0,00 0,35
Orthopädie, SP Rheumatologie: Nur für Ärzte, die die GOP 18700 berechnen 0,18 1,23
Phoniatrie, Pädaudiologie 0,00 0,38
Psychiatrie 0,00 0,27
Urologie 2,27 6,73
Physikalische und Rehabilitative Medizin 0,00 0,27
Schmerztherapie 0,00 0,35

 

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