Ambulante Versorgung weiterhin von hoher Qualität – Qualitätsbericht für 2024 erschienen
20.03.2025 - Die ambulante medizinische Versorgung zeigt sich auch in herausfordernden Zeiten von durchgehend hoher Qualität. Das ist das Fazit des nun veröffentlichten Qualitätsberichts 2024.
Der Qualitätsbericht der KBV fasst auf mehr als 140 Seiten zusammen, welche Maßnahmen zur Förderung einer hohen Qualität der Patientenversorgung im Berichtsjahr 2023 erfolgt sind. Es werden alle Leistungsbereiche wie Akupunktur, Schmerztherapie oder Ultraschalldiagnostik, für die es zusätzliche Qualitätsauflagen gibt, mit ihren Anforderungen und Ergebnissen aufgelistet.
Hofmeister: Qualitätssicherung wie in keinem anderen Bereich
„So umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie in der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten gibt es in keinem anderen Gesundheitsbereich“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Gesetzlich Krankenversicherte könnten sich darauf verlassen, dass sie in den Praxen qualitativ bestens versorgt werden.
In der ambulanten Versorgung gelten für mehr als 50 Leistungsbereiche besondere Qualitätsanforderungen. Konkret heißt das: Ärzte und Psychotherapeuten dürfen diese Untersuchungen und Behandlungen nur zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, wenn sie bestimmte fachliche, organisatorische, räumliche oder apparative Voraussetzungen erfüllen.
Zum Ende des Berichtsjahres 2023 hielten die mehr als 187.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten insgesamt mehr als 304.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen. Dabei ist die Aufrechterhaltung der Genehmigung in der Regel an bestimmte Vorgaben geknüpft.
Kaum Beanstandungen
So erfolgten im Berichtsjahr 2023 fast 16.000 Stichprobenprüfungen in zahlreichen Bereichen. Dabei wurde die Dokumentation für mehr als 136.000 Behandlungsfälle überprüft. In anderen Bereichen wurde beispielsweise geschaut, ob notwendige Fortbildungen absolviert (17.441 Prüfungen) und vorgegebene Mindestmengen für eine Untersuchung oder Behandlungen erfüllt wurden (4.826 Prüfungen). Im Bereich der Koloskopie fanden 3.628 Hygieneprüfungen statt.
Wegen negativer Prüfergebnisse mussten die Kassenärztlichen Vereinigungen in 85 Fällen eine erteilte Abrechnungsgenehmigung entziehen, sodass der Arzt oder die Ärztin diese Leistung nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen darf. 352 Genehmigungen wurden widerrufen, weil die Qualifikationsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.
Qualitätsmanagement auf hohem Niveau
Gute Nachrichten enthält der Bericht auch in Sachen Qualitätsmanagement (QM) und Patientensicherheit. So bestätigten die Ergebnisse einer Stichprobenerhebung auf Grundlage der QM-Richtlinie einen hohen Umsetzungsstand. Instrumente und Methoden wie Fehler-, Hygiene- und Notfallmanagement erreichten Werte von weit über 90 Prozent. Auch Einrichtungen, die noch nicht länger als drei Jahre zugelassen waren, setzen QM auf hohem Niveau um.
Aussetzung von Stichprobenprüfungen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung seien wichtig, doch sie dürften kein Selbstzweck sein und nicht zu unnötiger Bürokratie führen, betonte Hofmeister. Ein positives Signal sei deshalb im vorigen Jahr die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gewesen, die Stichprobenprüfungen für die Kernspintomographie für mindestens fünf Jahre auszusetzen. „Die Ergebnisse waren über Jahre hinweg sehr gut“, sagte er. Weitere Stichprobenprüfungen hätten die Qualität kaum verbessert und wären vergleichsweise ineffizient.
Bei den Prüfungen wurden unter anderem die fachgerechte Indikationsstellung und Durchführung der Untersuchung sowie die vollständige Darstellung der diagnostisch relevanten Bildinformationen und Bildkennzeichnung bewertet.
Bereits 2023 hatte der G-BA für die Computertomographie die Verpflichtung zur Durchführung von Stichprobenprüfungen dauerhaft aufgehoben. Dies ist laut dem Bericht nicht nur ein Beleg für die hervorragende Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sondern entlastet sowohl sie selbst als auch die Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen von unnötiger Bürokratie.