Einzelpraxis
Nach wie vor ist die Einzelpraxis die am häufigsten gewählte Form der Niederlassung: 65 Prozent der Niedergelassenen sind in einer Einzelpraxis tätig. Ein großer Vorteil liegt darin, dass der Arzt oder Psychotherapeut die Praxis nach seinen persönlichen Vorstellungen gestalten kann.
Dies gilt sowohl für die Organisation als auch für die medizinische Ausrichtung der Praxis. Der Praxisinhaber bestimmt den Umfang der Sprechstunden, legt die Arbeitsabläufe fest oder sucht das Personal aus. Flexible Anpassungen sind schnell möglich, da er keine langen Abstimmungsprozesse
benötigt.
Merkmale:
- Hohe Eigenständigkeit – eigenverantwortliche Organisation und medizinische Ausrichtung der Praxis
- flexible Gestaltung der Arbeits- und Freizeiten
- Kooperation in Form einer Praxisgemeinschaft oder mit anderen Ärzten als Praxisnetz möglich
„Einzelkämpfer“ muss nicht sein
Der Begriff Einzelpraxis erzeugt in der Vorstellung schnell das Bild eines „Einzelkämpfers“. Doch Einzelpraxis bedeutet nicht: abgeschieden, alles allein neu erfinden zu müssen. Kooperation und Vernetzung mit Kollegen sind in vielen Variationen bereits heute zum Beispiel als Praxisgemeinschaft und Praxisnetz möglich und ein unverzichtbares Thema. Auch eine Anstellung von Ärzten oder die Ausbildung von Weiterbildungsassistenten sind in der Einzelpraxis möglich.