„Zugesagte Garantien müssen auch kommen“
„Es ist richtig und notwendig, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch für den ambulanten Versorgungsbereich einen effektiven Schutzschirm schaffen will“, erklärte heute Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Allerdings ist die bisherige Formulierung im Krankenhausentlastungsgesetz zu komplex und muss klarer gefasst werden, um falsche Interpretationen zu vermeiden“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
Berlin, 25.03.2020 – „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verlassen sich auf die Zusagen der Politik. Ohne strukturerhaltende Umsatzgarantien wird es für die Praxen nicht möglich sein, sowohl die Krankenversorgung als auch die Behandlung der mit dem Corona-Virus vermeintlich oder tatsächlich infizierten Menschen aufrecht zu erhalten“, führte Dr. Gassen aus.
Er warnte davor, dass es bereits Erwägungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gebe, nach denen etwa die politisch versprochenen Ausgleichszahlungen in Frage gestellt beziehungsweise verrechnet werden könnten. „Wir gehen davon aus, dass dies so nicht gewollt ist und gehen mit dem Minister von dem gemeinsamen Verständnis aus, dass die politisch zugesagte Umsatzgarantie weiterhin uneingeschränkt Bestand haben wird. Ansonsten wird zu erwarten sein, dass eine Vielzahl von Praxen diese Krise nicht überstehen wird“, sagte Dr. Hofmeister.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit großem Engagement und Einsatz für die Versorgung der Menschen in Deutschland, die sich Sorgen wegen einer Infektion mit dem Corona-Virus machen oder tatsächlich infiziert sind. Ihre Praxen sind – wie die Krankenhäuser in Deutschland – essentieller Teil der medizinischen Versorgung. Ihre vordringlichste Aufgabe besteht, gerade in Zeiten der Corona-Infektionskrise in der Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung schwer und chronisch Kranker, um den stationären Bereich für zu erwartende zunehmende Zahlen an COVID-19 schwer Erkrankten freizuhalten. Hiermit sind insbesondere die haus- und kinderärztlichen Praxen, aber auch viele fachärztliche Praxen bis über das bisherige Maß hinaus ausgelastet, vielfach sogar dramatisch überlastet.