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Keine Verlängerung: G-BA stoppt AU-Bescheinigung per Telefon

„Das ist weder für die Praxen noch für die Patienten gut“, kommentierten Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Regelung zur AU-Bescheinigung per Telefon nicht zu verlängern. Sie läuft damit am Sonntag, 19. April, aus.

Berlin, 17.04.2020 – „Mit Erstaunen und Unverständnis“ reagierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, auf die Entscheidung. „Wir hatten uns im G-BA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt. Dies wäre deckungsgleich gewesen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre. Leider sind wir im Gremium überstimmt worden. Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt“, sagte Hofmeister. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärte: „Ab kommenden Montag müssen alle Patientinnen und Patienten wieder wegen einer möglichen AU in die Praxen kommen. Der abrupte Stopp durch den G-BA ist ein Problem für Praxisteams und Patienten gleichermaßen.“ 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie konnten Ärzte seit März ihren Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege telefonisch eine AU-Bescheinigung bis maximal 14 Tage ausstellen. Damit sollten Praxen entlastet und gleichzeitig das Risiko für eine vermeidbare Ausbreitung von Infektionskrankheiten der oberen Atemwege über die Wartezimmer reduziert werden.