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Testungen von Reise-Rückkehrern: Freiwillige Unterstützung der Niedergelassenen wird gebremst

„Dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei seiner Aufgabe unterstützen können, die Testung von Reise-Rückkehrern auf SARS-CoV-2 vorzunehmen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Das können die Kolleginnen und Kollegen freiwillig machen, müssen es aber nicht“, stellten heute Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) klar. Sie bezogen Stellung zu der vom Bundesgesundheitsministerium erlassenen Rechtsverordnung.

Berlin, 4. August 2020 „Allerdings gibt es Hürden, die das freiwillige Engagement der Kolleginnen und Kollegen nicht gerade fördern. So ist die pauschale Vergütung von 15 Euro je Abstrich nicht wirtschaftlich. Darauf hatten wir die Politik auch immer drauf hingewiesen“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Gassen. Zudem gebe es ein Übermaß an Bürokratie. „Die Vielzahl der Formulare und Verwaltungswege erzeugt ungeheure bürokratische Aufwände“, führte Dr. Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, aus. „Die gesamte Abwicklung der Tests für Urlaubsrückkehrer müsste händisch erfolgen. Sowohl in der Arztpraxis als auch in den Kassenärztlichen Vereinigungen“, erläuterte er.

Beide Vorstände appellierten an die Bundesländer, rasch Klarheit über die Finanzierung möglicher Testzentren zu schaffen. „Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums fordert eine rasche Umsetzung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können beim Aufbau von Testzentren unterstützen. Allerdings sind dafür entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern erforderlich.“

Zum Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit Wirkung zum 1. August eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 beschlossen. Danach können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis testen lassen.