KHZG: Ambulante Praxen müssen bei Digitalisierung genauso gefördert werden wie Krankenhäuser
„Die Niedergelassenen nicht außen vor lassen!“ – dies verlangt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von Bund und Ländern mit Blick auf den Entwurf zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Das geplante Milliardenpaket droht, die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen.
Berlin, 10. September 2020 – „Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen. Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden“, fordert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister ergänzt: „Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Corona-Krise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden. Nun ist die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“
Der KBV-Vorstand sieht in der Digitalisierung des Gesundheitswesens große Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Herausforderungen. „Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appelliert Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder. Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen.“