„Grobe Missachtung der enormen Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“
Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschlossen, den Orientierungswert ab 1. Januar nur um 1,25 Prozent (aufgerundet 500 Millionen Euro) anzupassen. Der KBV-Vorstand zeigte sich bitter enttäuscht von dieser Entscheidung.
Berlin, 15. September 2020 – „Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie trugen die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung: Sechs von sieben COVID-19-Patienten wurden ambulant behandelt. Nun ist für die Kolleginnen und Kollegen offenbar noch nicht mal genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV.
„Milliarden fließen in die Krankenhäuser, Milliarden erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte soll nun kein Geld mehr da sein“, empörte sich Gassen. Für die beiden KBV-Vorstände handelt es sich bei der EBA-Entscheidung um „einen Affront gegen die Vertragsärzteschaft“.