Von wegen Schutzschirm: Politik lässt Ärzte im Regen stehen
Berlin, 04. März 2021 – „Das ist keine Wertschätzung für den enormen Einsatz der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Praxisteams“, kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Beschluss des Deutschen Bundestags zu einem sogenannten „Schutzschirm“ für Arztpraxen. „Die von der Politik getroffenen Regelungen sind untauglich. Leider ist der Schutzschirm des Jahres 2020 nicht einfach fortgeschrieben worden. Stattdessen haben wir eine Mogelpackung erhalten“, zeigte sich Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, enttäuscht. Der KBV-Vorstand kritisierte, dass Umsatzverluste aus extrabudgetären Leistungen (beispielsweise Vorsorgeleistungen für Kinder und ambulante Operationen) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, also letztlich durch die Ärzte und Psychotherapeuten selbst, ausgeglichen werden sollen.
„Richtig wäre es gewesen, die Praxen genauso zu behandeln wie Krankenhäuser, öffentlichen Gesundheitsdienst und andere Akteure. Für sie werden Steuermittel verwendet, um Verluste auszugleichen. Das ist vollkommen in Ordnung. Das sollte aber auch unbedingt für Praxen gelten. Das wäre transparent, fair und gerecht“, sagte Gassen. „Über 90 Prozent der COVID-Patienten werden von den niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten behandelt. Es ist bitter, dass die Politik diesen so wichtigen ersten Schutzwall in der Pandemiebekämpfung nicht stärkt, sondern im Gegenteil sogar sehenden Auges schwächt.“