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Expertise der Praxen bei Digitalisierung einbeziehen

Eine echte Einbindung des KV-Systems in die Digitalisierung der ambulanten Versorgung hat Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der heutigen digitalen KBV-Vertreterversammlung gefordert. Dies sei Grundvoraussetzung für einen möglichst unbürokratischen und erfolgreichen Übergang von analogen zu digitalen Prozessen und Anwendungen.

Berlin, 26. März 2021 – Kriedel bemängelte eine kritische Grundhaltung – unter anderem bei der Politik und der gematik – gegenüber den Vertragsärzten und -psychotherapeuten. „Es wird nicht mit den Praxen digitalisiert, sondern ohne Rücksicht auf ihre Expertise, Erfahrung und Erwartungen“, kritisierte Kriedel. Das zeige sich an der Telematikinfrastruktur (TI) und all den damit verbundenen Anwendungen und Komponenten ebenso wie bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung oder auf dem Feld der organisierten Krebsfrüherkennung.

Angesichts der Einführung eines EU-weit anerkannten digitalen COVID-Impfnachweises, warnte Kriedel vor zu viel Bürokratie und unnützem Aufwand für die Praxen. Er mahnte eine schlanke und praktikable Lösung an. Bis zur Einführung dürften nach aktuellen Prognosen mehrere Millionen Menschen bereits geimpft worden sein, die nachträglich einen entsprechenden Nachweis wünschten. Dennoch dürfe der Impfnachweis kein Hemmschuh für die Praxen sein. Kriedel: „Wir haben nur eine Chance, die Praxen so gut wie möglich durch diese Herausforderung zu begleiten, wenn wir, das KV-System, weitestgehend die Bedingungen für die Umsetzung vorgeben. Das haben uns jüngste Erfahrungen mit dem Impfgeschehen gelehrt.“ Das oberste Ziel sei schließlich, die Bevölkerung schnell durchzuimpfen.

Kritik übte Kriedel am Entwurf für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Dieser missbrauche die sektorenübergreifende Qualitätssicherung als Kontroll-Instrument ohne Mehrwert für die Behandlungs- oder Versorgungsqualität. „Auch das Timing ist alles andere als geschickt: mitten in einer pandemischen Großlage. Da fehlt es an politischem Feingefühl – und vor allem an Kenntnis der Praxis-Realität“, betonte Kriedel.

Auch in der Pandemie habe die KBV mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung im Gemeinsamen Bundesausschuss und mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums digitale Erleichterungen in der Qualitätssicherung geschaffen, wo dies einfach möglich und sinnvoll sei. Neben Online-Formaten für Fortbildungen, Prüfungen oder Konferenzen zähle dazu seit bereits acht Jahren die Web-basierte eDoku. „Zeitgleich haben Institutionen und Industrie neue Erschwernisse aufgetürmt: Software fehlt, Spezifikationen sind ungenau und richten Chaos an. So strampeln sich Praxen teils seit mehr als einem Jahr beim sQs-Verfahren Nierenersatztherapie ab“, sagte Kriedel.

In der TI sei die bisherige Verzögerung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) für die gematik ein erweiterter Feldtest. „Wie wir hören, geht es dabei rein darum, ob die Technik an sich funktioniert. Aber nicht darum, ob die Praxis die ePA irgendwie sinnvoll befüllen kann“, so Kriedel. Die gematik mute allen Ärzten und Psychotherapeuten damit faktisch einen Techniktest im Volllastbetrieb zu. Verständnislos zeigte er sich zudem gegenüber der Politik, die an gesetzlichen Sanktionsterminen für die Praxen festhalte, obwohl weiterhin deutliche Lieferverzögerungen bei Konnektoren sowie bei eHBA und ePtA (elektronischer Heilberufsausweis und elektronischer Psychotherapeutenausweis) blockierten. Nach jetzigem Stand gelte noch die Frist, dass die Praxen zum 1. Juli „ePA-ready“ und zum 1. Oktober bereit für die eAU sein müssen. „Die Politik muss hier Tempo rausnehmen. Die Industrie kommt nicht hinterher und die Praxen werden dafür bestraft“, so Kriedel. Im Hinblick auf eine ausbleibende klare Finanzierung der digitalen Transformation in den Praxen, stellte er fest: „Die vergleichsweise kleinen Praxen sollen die gesetzlich angeordnete Digitalisierung für alle mitbezahlen, während der Gesetzgeber Milliarden in die Digitalisierung von Krankenhäusern steckt.“

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