Kurzes Statement zum Thema Schnelltests
Zum Thema der sogenannten Bürgertests stellt die KBV folgendes klar:
Berlin, 28.05.2021 - Die fachliche Kontrolle, wer solche „Bürgertests“ durchführen kann und ob diese Tests auch korrekt durchgeführt werden, obliegt den Gesundheitsämtern.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen.
Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen (datenschutzrechtliche Hürden!).