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Notfallversorgung: Enge Kooperation steht im Vordergrund

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, begrüßt eine Reform der Notfallversorgung. Dies ist heute Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Er warnt jedoch ausdrücklich davor, den Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung auf die Länder zu übertragen.

Berlin, 9. Juni 2021 – „Da die Kassenärztlichen Vereinigungen Personenkörperschaften sind, ist jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt durch den Sicherstellungsauftrag zur Notfallversorgung verpflichtet. Diese Pflicht entfällt, wenn dieser Teil des Sicherstellungsauftrages an die Länder geht“, betont Hofmeister. Dann sei es die Aufgabe der Länder, die Versorgung der gesetzlich Versicherten außerhalb der Sprechzeiten sicherzustellen, entsprechende Verträge mit den Krankenkassen abzuschließen und die notwendigen Ärztinnen und Ärzte zu rekrutieren. „Daher sollte eine Reform der Notfallversorgung an die bewährten Versorgungsstrukturen anknüpfen“, fordert Hofmeister.

Bewährt habe sich das flächendeckende Netz von Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an über 700 Krankenhausstandorten, dessen Ausbau die KBV nachhaltig unterstütze und vorantreibe, so Hofmeister. Die KBV befürworte zudem eine enge Vernetzung und Kooperation von ambulanter Bereitschaftsdienstversorgung und Krankenhausleistungen der Akutversorgung wie beispielsweise Bildgebung und Labor. Dort, wo integrierte Notfallzentren (INZ) vorhanden oder erforderlich sind, müssen diese von der zuständigen KV in Kooperation mit dem Krankenhaus betrieben werden. „Dazu sind entsprechende Kooperationsverträge notwendig“, sagt Hofmeister. Ambulante Notfallversorgung in INZ sollte eine ärztliche Erstversorgung leisten.

Getrennt voneinander müssten weiterhin die Rufnummern 116117 und 112 betrieben werden. „Die 112 muss weiterhin lebensbedrohlichen Notfällen vorbehalten bleiben und darf nicht durch die zahlreichen Anrufe in nicht-lebensbedrohlichen Fällen blockiert werden“, betont Hofmeister. Wichtig sei jedoch die unmittelbare technische Vernetzung beider Leitstellen zum Austausch relevanter patientenbezogener Daten in Echtzeit. Eine entsprechende Datenschnittstelle wurde durch die KBV entwickelt.

„Wir arbeiten gerne konstruktiv an Reformvorschlägen mit, solange diese die Notfallversorgung auch tatsächlich verbessern. Wir brauchen keine neuen bürokratischen Organisationsstrukturen, sondern eine intelligente Weiterentwicklung bereits bestehender funktionierender Strukturen ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland“, fordert Hofmeister.

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