„Wir lassen uns nicht den Schwarzen Peter für etwas zuschieben, das wir nicht zu verantworten haben“
Eine deutliche Botschaft in Richtung Politik setzen die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sollte der derzeit aktuelle Referentenentwurf zur Testverordnung (Schnelltests) nicht noch geändert werden. „Die jetzigen Regelungen im Entwurf insbesondere zur Abrechnungsprüfung machen es den KVen unmöglich, Auszahlungen an die Teststellen rechtssicher vorzunehmen. Sie müssten sie zunächst ruhen lassen, bis die Korrektheit der Abrechnungen abschließend von der KV bestätigt werden kann. Das aber würde sehr lange dauern“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV im Namen aller KVen am Freitag nach einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz.
Berlin, 11. Juni 2021 – Eine Prüfung der Teststellen ist für die KVen weder rechtlich noch tatsächlich möglich, stellten alle Vorstände klar. Sie sehen erhebliche Probleme in der Umsetzbarkeit der Testverordnung. Dabei hatten alle KVen und die KBV bereits im Vorfeld stets gegenüber der Politik betont, dass die Prüfinstrumente der KVen bei den Teststellen nicht genutzt werden können. „Die Testungen werden in der Verwaltungshoheit der Bundesländer durchgeführt. Sie haben eine kunterbunte Vielfalt an Teststellen zugelassen, die teilweise offenbar Mängel aufweisen“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister.
„Wir lassen uns nicht den Schwarzen Peter für etwas zuschieben, das wir nicht zu verantworten haben“, betonte Gassen. „Wir alle haben die Aufgabe, die Impfungen der Bürgerinnen und Bürger so umfassend und so schnell wie möglich zu organisieren. Je schneller die Impfungen voranschreiten und je mehr Menschen geimpft sind, umso weniger Tests werden wir brauchen“, lautete sein Fazit.