KBV-VV spricht sich für einen klaren Leistungsanspruch für ukrainische Flüchtlinge aus
Zum Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung während ihrer heutigen digitalen Sitzung einstimmig folgende Resolution verabschiedet:
Berlin, 04. März 2022 – „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verurteilen den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auf das Schärfste.
Der barbarische Überfall ist durch nichts zu rechtfertigen und bringt unvorstellbares Leid über die Menschen in der Ukraine in Form von Tod, Verletzungen und Vernichtung lebenswichtiger Infrastruktur sowie des persönlichen Hab und Gutes. Unsere Herzen befinden sich in dieser schweren Zeit bei den Menschen in der Ukraine, denen wir unsere volle Anteilnahme und Solidarität versichern.
KBV und KVen erklären sich bereit, den zu erwartenden Flüchtenden mit der gesamten Struktur des KV-Systems und der damit verbundenen Unterstützung der Niedergelassenen zur Verfügung zu stehen, um die Betroffenen mit der gesamten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Kompetenz bestmöglich und unbürokratisch zu versorgen, wie uns dies in einer vergleichbaren Krisensituation in der Vergangenheit ebenso effektiv wie selbstverständlich schon einmal gelungen ist.
An die Bundesregierung richten KBV und KVen das Angebot, sie in jeder möglichen Hinsicht zu unterstützen. Soweit hierzu organisatorische Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung notwendig und sinnvoll erscheinen sollten, bitten wir um entsprechende Hinweise und Kontaktaufnahme, damit auch die Niedergelassenen in Deutschland ihren Beitrag zur Linderung der Not der betroffenen Menschen aus der Ukraine leisten können.
Die Vertreterversammlung der KBV bittet den Gesetzgeber, bundesweit die notwendigen Rahmenbedingungen zum Versicherungsschutz der Geflüchteten zu schaffen.“