Hofmeister: „Raus aus dem Corona-Tunnel!“
Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Ukraine hat Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der heutigen digitalen Vertreterversammlung in Berlin mit Blick auf den bisherigen Umgang mit der Corona-Pandemie appelliert, die richtigen Prioritäten hierzulande zu setzen.
Berlin, 04. März 2022 – „Seit zwei Jahren beschäftigen wir uns tagein, tagaus mit diesem Virus, wir debattieren immer noch über Dinge wie Genesenenstatus und Schnelltests, während eine europäische Hauptstadt unter Raketenbeschuss liegt und die Menschen fliehen – auch zu uns nach Deutschland“, sagte Hofmeister. „Ich frage mich, ob wir hierzulande noch die richtigen Prioritäten setzen bei dem, womit wir uns beschäftigen“, so der KBV-Vize. Die Ereignisse in der Ukraine zeigten, wie wichtig es sei, endlich aus dem „Corona-Tunnel“ rauszukommen.
Von der Politik forderte Hofmeister mehr Verlässlichkeit und Berechenbarkeit, damit die Praxen den hervorragenden Job, den sie bislang in der Pandemie gemacht hätten, weitermachen könnten. „Natürlich müssen wir, die wir uns um die Versorgung in Deutschland zu kümmern haben, uns auch weiter mit dem Thema Corona befassen und tun das auch“, konstatierte Hofmeister. Viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden jedoch vor allem die sich ständig ändernden komplexen und inkonsistenten Regelwerke kritisieren, die dann auch noch inkonsequent umgesetzt würden und dadurch willkürlich erschienen.
Hofmeister: „Diejenigen, die das an vorderster Stelle ausbaden müssen, sind die Medizinischen Fachangestellten in den Praxen.“ Er bekräftigte die Forderung nach einem staatlichen Bonus für die Medizinischen Fachangestellten (MFA). „Hunderttausende MFA, die Vollzeit plus unzählige Überstunden und oft zusätzlich an Wochenenden arbeiten, um die Impfkampagne am Laufen zu halten, gehen leer aus“, kritisierte der KBV-Vize und stellte fest: „Ohne die MFA könnte keine Arztpraxis das leisten, was sie leistet!“
Jenseits des „Corona-Tunnels“ gebe es zudem eine Reihe wichtiger Versorgungsthemen, um welche sich die Gesundheitspolitik kümmern müsse, so Hofmeister. Eines, mit dem alle konfrontiert würden, sei der steigende Kostendruck im Gesundheitswesen. „Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass Kostendämpfungsmaßnahmen in den nächsten Jahren die politische Agenda bestimmen werden“, prognostizierte der KBV-Vorstandsvize. Zwar liege der Fokus hierbei bislang vor allem auf dem Krankenhaus- und dem Arzneimittelbereich, gleichwohl werde darauf zu achten sein, dass die ambulante Versorgung nicht unter die Räder komme.
Hofmeister attackierte die Krankenkassen, die nach Möglichkeiten suchten, die Löcher zu stopfen. „Ein beliebtes Mittel hierfür: Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressforderungen. Neben ungerechtfertigten Maximalforderungen geht es auch um Prüfanträge über Klein- und Kleinstbeträge, mit denen die Kassen manche Kassenärztliche Vereinigung überschwemmen“, monierte Hofmeister. Dabei lägen die Kosten der Prüfverfahren regelhaft deutlich höher als die infrage stehenden Regressbeträge.
In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe die KBV daher Vorschläge für eine Neuordnung der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung gemacht, erklärte Hofmeister. Unter anderem soll es die Einführung einer Bagatellgrenze von 200 Euro pro Kasse, Quartal und Praxis geben. Um Mehraufwände zu vermeiden, soll zudem jede Kasse nur noch einmal pro Quartal und Praxis Prüfanträge stellen können. Darüber hinaus soll der Grundsatz „Beratung vor Regress“ auch bei Einzelfallprüfungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen gelten.
Eine klare Absage erteilte Hofmeister dem Vorhaben, Lücken in der Versorgung, die etwa durch ärztlichen Nachwuchsmangel entstünden, durch andere Gesundheitsfachberufe schließen zu wollen – erst recht, wenn diese Kräfte dann wieder an anderer Stelle fehlen würden. Hofmeister: „Wenn die Decke zu kurz ist, ist sie zu kurz, egal an welchem Ende man zieht.“ Ganz absurd werde es, wenn Ärzte sogar dann ersetzt werden sollten, wenn es gar keine Mangelsituation gebe.
Als Beispiel führte der KBV-Vize das Impfen in Apotheken an. Die geringen Zahlen von Impfungen in Apotheken bestätigten, dass hier mitnichten Bedarf bestünde. Hofmeister nannte es „ohnehin erstaunlich, dass die Apotheker immer neue und zusätzliche Aufgaben, gerade in der Pandemie, übernehmen wollen, gleichzeitig aber die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände selbst erst kürzlich die stetig sinkende Zahl der Apotheken beklagt und warnt, dass damit ,das Fundament des Arzneimittelversorgungssystems zu erodierenʻ drohe.“ Wenn dem so sei, wäre das Dispensierrecht für Ärzte im Not- und Bereitschaftsdienst ein erster Schritt, um die Versorgung zu sichern, schlug Hofmeister vor. Kein Patient verstehe, wieso ein Bereitschaftsarzt des Nachts ihm nur ein Rezept in die Hand drücken könne, mit dem er dann zur Notapotheke laufen dürfe. „Die Möglichkeit für Ärzte, in solchen Fällen selbst das Medikament ausgeben zu können, wäre eine Maßnahme, deren unmittelbarer Nutzen für die Patienten deutlich höher wäre, als die Tatsache, dass ein paar hundert Apotheken im Land zusätzlich impfen“, sagte Hofmeister.