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2022

KBV-VV erwartet von gematik einsatzfähige TI-Komponenten

Zur Einsatzfähigkeit von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) während ihrer heutigen digitalen Sitzung einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

Berlin, 04. März 2022 – „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erwartet von der gematik, dass sie dafür Sorge trägt, dass diejenigen TI-Komponenten, die von der gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind, auch uneingeschränkt einsatzfähig sind. Angesichts der Meldungen über Kartenlesegeräte, die im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen, drückt die Vertreterversammlung ihre Erwartung aus, dass die gematik dafür Sorge trägt, dass die gematik sich ebenso dafür verwendet, dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird.

Bis zum Zeitpunkt der Herstellung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der entsprechenden TI-Komponenten geht die Vertreterversammlung der KBV weiterhin davon aus, dass diese – nebst ihren Funktionalitäten – nicht genutzt werden müssen, sofern hierdurch in den Praxen Schäden entstehen.

Sofern die KBV mit ihrer Forderung nach einer Übernahme der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der TI-Komponenten in der Gesellschafterversammlung der gematik nicht durchdringen kann, fordert die Vertreterversammlung der KBV den Vorstand auf zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 25 SVHV in der gematik noch gewahrt sind.“