Resolution zur gematik: Versorgungsorientierte Digitalisierung – transparente und nachvollziehbare Entscheidungen sicherstellen – die gematik muss allen Gesellschaftern dienen
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute in Bremen folgende Resolution beschlossen:
- Das Gesundheitssystem dient der bedarfsgerechten Versorgung der Patienten. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bekennen sich insofern folgerichtig und klar zu einer bedarfsorientierten Digitalisierung, die die Versorgung der Patienten, aber auch die Arbeitsabläufe in den Praxen verbessert – Digitalisierung dient der Ent- und nicht der Rebürokratisierung.
- Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fordern die Einhaltung des Versprechens von Bundesminister Lauterbach ein, dass nur Digitalisierungsprojekte in die flächendeckende Versorgung kommen, deren volle Funktionsfähigkeit abschließend gewährleistet ist und deren Nutzen für die Versorgung evident ist.
- Die gematik muss in ihren Entscheidungen die Interessen ihrer Gesellschafter berücksichtigen und darf sie nicht übergehen. Aus gegebenem Anlass ist dabei festzuhalten, dass Modellregionen nur in freiwilliger Vereinbarung mit den Regionen selbst festgelegt werden können.
- Sofern flächendeckende Erprobungen durchgeführt werden, muss dies unter den dafür üblichen Bedingungen erfolgen, mit denen Anwendungen praxisorientiert mit dem Ziel erprobt werden, dass Anwendungen in den Arztpraxen implementiert werden, die ihre Praxistauglichkeit nachgewiesen haben und keine durch adäquate Erprobungen vermeidbare Aufwände in den Praxen generieren. Dies bedeutet insbesondere, dass auch ein durch die gematik zu gewährleistender flächendeckender Support den Erfolg des Feldversuches gewährleistet und die für einen Erfolg der Erprobungen unerlässlichen Anreize für eine flächendeckende Teilnahme gesetzt werden, mit denen die Mehraufwände der teilnehmenden Praxen kompensiert werden.
- Sofern die KBV die vorstehenden Eckpunkte im Rahmen der dafür notwendigen Festlegungen der gematik nicht gewährleisten kann, wird der Vorstand Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgefordert, sich insbesondere aus Prozessen in der Gesellschaft zurückzuziehen, die der Grundorganisation der KBV als Körperschaft der Körperschaften zuwiderlaufen.
Die gematik versucht, wie seit Jahren praktiziert und trotz gegenteiliger Ankündigungen unverändert und mit zunehmender Intensität, eine Digitalisierung mit der Brechstange voranzutreiben, in der die Arztpraxen mit Dysfunktionalitäten der Infrastruktur und nicht ausreichend getesteten Anwendungen in einer Weise konfrontiert werden, dass die Praxisabläufe gefährdet werden.
Die gematik wird dabei auch nicht durch ihren größten Gesellschafter gebremst, der das Gegenteil zugesichert hatte. Dies zeigt in besonderem Maße die geplante Einführung des eRezepts.
So wie diese zurzeit durch die gematik umgesetzt wird, dient dies nicht der Versorgung und zerstört grundlegend Vertrauen in Digitalisierung.
Um eine Digitalisierung umzusetzen, muss die gematik endlich auf diejenigen hören, die mit den Anwendungen arbeiten müssen!
Und dies in jedem Prozessschritt: Bei der Entwicklung, der Testung und beim Rollout. Wenn sie das beherzigt, leistet sie für eine sinnvolle Digitalisierung überfällige Beiträge.