Testverordnung: So nicht machbar und umsetzbar
KBV und KVen lehnen neue Coronavirus-Testverordnung in gemeinsamem Brief ab.
Berlin, 1. Juli 2022 - Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben in einem gemeinsamen Brief an Professor Dr. Karl Lauterbach gestern geschlossen die Vorgaben aus der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) abgelehnt: So absolut nicht machbar und umsetzbar, lautet das kritische Fazit.
„Vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik können die KVen Bürgertestungen unter diesen Rahmenbedingungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen“, heißt es in dem Schreiben an den Gesundheitsminister. Die neue Testverordnung (TestV) knüpfe die Bürgertestung an eine Vielzahl von bislang nicht bestehenden Anspruchsvoraussetzungen.
Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das BMG vorgesehene und von den KVen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht verhindern könne.
„Nach der neuen TestV müssen nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden, um Anspruch auf einen Bürgertest zu haben und diesen rechtskonform erbringen zu können. Die Prüfung all dieser neuen Vorgaben ist den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich“, schreiben die Vorstände der KBV und der KVen.
„Im Ergebnis können die KVen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können.“
KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen kritisierte den Wust an zusätzlicher Bürokratie für die Praxen. „Die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind keine Kontrollbehörden und leiden jetzt schon unter der massiven Bürokratie“, erläuterte Gassen.
„Wie soll am Empfangstresen geprüft werden, ob jemand beispielsweise einen Besuch bei einem Vorerkrankten plant und sich deshalb testen lassen will?“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und ergänzte: „Und wie ist der rechtliche Wert einer, Selbsterklärungʻ zu sehen?“
Das BMG hat postwendend auf das Schreiben der KBV und der KVen reagiert und ein Angebot zum Dialog unterbreitet. „Für einen Austausch mit dem BMG stehen wir zur Verfügung mit dem Ziel, eine rechtskonforme und praktikable Lösung zu finden“, erklärte KBV-Chef Gassen.