Telefonische Krankschreibung wieder ermöglichen
Medienstatement von Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender
Berlin, 12. Juli 2022 - „Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können. Einen solchen Vorschlag haben wir bereits in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht.
Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre dann – sofern ein Arztbesuch nicht unbedingt notwendig ist – sowohl bei Infekten als auch bei anderen Erkrankungen für bis zu sieben Tage möglich.
Dies würde die Arztpraxen dauerhaft entlasten. Aktuell sind die Praxen voll mit Infekten und COVID-19-Erkrankungen.
Die Möglichkeit der Telefon-AU schafft hier eine deutliche Entlastung und auch die Ausbreitung von Infekten über die Wartezimmer kann reduziert werden.“