Gemeinsames Engagement trägt erste Früchte
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates für den Erhalt der Neupatientenregelung.
Berlin, 16. September 2022 – „Das heutige Votum des Bundesrats für eine Beibehaltung der Neupatientenregelung zeigt, dass das große und gemeinsame Engagement der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, der Berufsverbände und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erste Früchte getragen hat. Wir danken den politischen Vertretern in den Ländern, die uns zugehört und unsere Sorgen ernst genommen haben“, erklärte heute der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen.
„Es ist gelungen, zumindest den politischen Vertretern der Länder deutlich zu machen, dass der Wegfall der Neupatientenregelung negative Auswirkungen für die Versorgung der Patienten mit sich bringen wird und unvermeidlich mit Leistungskürzungen verbunden ist“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.
Beide Vorstände erinnerten daran, dass sich mehr als 50.000 Praxen an einer Unterschriftenaktion im Rahmen eines offenen Briefes an den Bundesgesundheitsminister beteiligt hatten. Zudem hätten KVen und Berufsverbände im gesamten Bundesgebiet Protest- und Informationsveranstaltungen gestartet. „Wir haben die Hoffnung, dass das klare Meinungsbild des Bundesrates den Bundesgesundheitsminister dazu bringen wird, die von ihm geplante Streichung zurückzunehmen“, so Gassen und Hofmeister abschließend.