KBV-VV: Experten der ambulanten Versorgung in Notfallreform einbinden
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute bei ihrer Sitzung in Berlin zur geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung folgende Resolution einstimmig verabschiedet:
Berlin, 3. März 2023 – In der vergangenen Woche hat die Regierungskommission in ihrer 4. Stellungnahme ihre Empfehlungen für eine „moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ veröffentlicht. Während vergangene Vorschläge die bisherigen etablierten Strukturen gewürdigt und mit einbezogen haben, bricht die vorliegende Stellungnahme mit diesem konstruktiven Vorgehen. Die vorhandene Notdienstgestaltung fußt auf kooperativen und arbeitsteiligen Strukturen. Diese gilt es, konstruktiv und unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe, weiterzuentwickeln.
Das KV-System macht sich überdies nachdrücklich für die Etablierung eines sektorübergreifenden Ersteinschätzungssystems stark, um Fehlallokationen systematisch entgegenzuwirken. Einseitige und sektorenzentrierte Vorschläge sind wenig zielführend. Um künftig realitätsnahe Konzepte zu entwickeln, müssen die Experten der ambulanten Versorgung (KVen und Verbände) aktiv eingebunden werden. Ohne Einbezug der Perspektive niedergelassener Ärzte kann eine Reform der gemeinsamen Notfallversorgung nicht funktionieren.