Erweiterter Arzneimittel‐Austausch muss Ausnahme bleiben, sonst drohen Compliance‐Risiken
„Der erweiterte Austausch von Arzneimitteln stellt eine Corona‐Sonderregelung dar und läuft folgerichtig zum 7. April aus – wie das dann auch bei den letzten noch verbliebenen pandemiebedingten Regelungen der Fall sein wird. Die Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht zum Regelfall werden“, stellte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in einer Erklärung fest. Er erteilte damit anderslautenden Forderungen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine klare Absage.
Berlin, 14. März 2023 – „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance“, warnte er. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden, müsse die Apotheke die Arztpraxis in jedem Fall auch über den Austausch informieren, so Hofmeister. So sollte der Arzt oder die Ärztin unbedingt wissen, wenn ein Patient beispielsweise statt einer Tablette je 10 Milligramm zwei Tabletten je 5 Milligramm täglich einnimmt, weil das Medikament in der verordneten Dosis in der Apotheke nicht vorrätig war.
„Für eine befristete Zeit war die Sonderregelung eines erweiterten Austauschs tolerabel und sicherlich auch hilfreich“, sagte Hofmeister. Denn während der Pandemie sei es wichtig gewesen, unnötige persönliche Kontakte zu vermeiden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die Praxen nicht zusätzlich zu belasten. „Diese Situation haben wir heute nicht mehr, weshalb auch diese Sonderregelung nun beendet werden kann“, sagte Hofmeister.