Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Pressemitteilungen

2024   2023   2022   2021   2020  

2023

Hofmeister: „Dafür brauchen wir keine Gesundheitskioske!“

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat auf der heutigen Vertreterversammlung in Essen aktuelle Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kritisiert: Die Linie des BMG klinge danach, als sei ärztliche Versorgung ein verzichtbarer Luxus, vor allem in der Grundversorgung.

Essen, 15. Mai 2023 – „Dort scheint man zu meinen: Wozu brauchen wir noch Ärzte, wenn es in Apotheken ,Versorgung to goʻ gibt mit Impfen und Blutdruckkontrolle, und in Gesundheitskiosken ,Versorgung lightʻ mit medizinischer Beratung zu was auch immer?“, monierte Hofmeister. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warf er vor: „Mit solchen Plänen schaffen Sie den Weg in eine echte Zwei-Klassen-Medizin!“

Das BMG erwecke den Eindruck, dass man sich in Deutschland eine „arztgeführte“ Primärversorgung nicht mehr leisten könne, so der KBV-Vize. „Das ist geradezu zynisch!“ Richtig sei hingegen, dass es sinnvoller sei, „die Versicherten auf ihrem Weg durch das System besser zu leiten, als dass sie sich diesen Weg selbst bahnen müssen. Aber auch dafür brauchen wir keine Gesundheitskioske“, sagte Hofmeister. „Hier sind wir als KBV und als Kassenärztliche Vereinigungen gefragt. Und wir haben längst geliefert.“ Es gebe viele hervorragende Projekte und Angebote im und aus dem KV-System, die das unter Beweis stellen würden. Ein Beispiel sei die Akutversorgung.

Hier fehle es weder an Ideen noch an Engagement, noch an der konkreten Umsetzung. „Das einzige, woran es fehlt, ist eine gesetzlich geregelte, strukturelle Finanzierung“, konstatierte der KBV-Vize. Er erinnerte an den gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Richtlinie zum Ersteinschätzungsverfahren des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung zu verabschieden. Diese müsse nun schnellstmöglich kommen, um endlich eine nachhaltige Finanzierung zu sichern. „Die Vertragsärztinnen und -ärzte und die Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten schultern hier einen gesellschaftlichen Bedarf, dessen Lösung Teil der Daseinsvorsorge ist.“ Deshalb könne es nicht sein, dass diese Art von Versorgung beziehungsweise deren Vorhaltekosten aus der vertragsärztlichen Vergütung und damit letztlich von den Ärztinnen und Ärzten selbst bezahlt würden. Hofmeister: „Diese Kosten müssen den KVen erstattet werden.“

Bei den Plänen der Regierungskommission für die Notfallversorgung bemängelte Hofmeister, dass augenscheinlich kein einziger Praktiker aus der ambulanten Versorgung mit am Tisch gesessen habe, und verwies auf den Vorschlag zur Besetzung der Bereitschaftspraxen. Die Empfehlung der Kommission bedeuten letztlich nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dass rund vier Millionen Patientenkontakte jährlich in der Regelversorgung wegfielen, weil Praxisärzte mehr Bereitschaftsdienste machen müssten. In der Folge rechnet das Zi mit einer Million zusätzlicher Besuche in der Notaufnahme. „Statt also die ambulante Regelversorgung zu stärken und die Notaufnahmen zu entlasten, hätte man am Ende das Gegenteil erreicht“, warnte Hofmeister.

Verhalten positiv bewertete der stellvertretende KBV-Vorsitzende die Lern- und Handlungsfähigkeit der Politik bezüglich der kinder- und jugendärztlichen Versorgung im vergangenen Winter. „Leider bedurfte es erst einer akuten Notlage, bevor die Politik hier reagiert hat“, so Hofmeister. Immerhin sei bei der Entbudgetierung der vertragsärztlichen Vergütung jetzt ein Anfang gemacht, aber es bleibe ein zähes Ringen und die gefundene Lösung sei ein bürokratischer Moloch. „Dabei könnte es so einfach sein: Jede ärztliche und psychotherapeutische Leistung muss endlich bezahlt werden. Das wäre das beste und wirkungsvollste Instrument, um die ambulante ärztliche Versorgung von morgen sicherzustellen“, betonte Hofmeister.

Der KBV-Vize verdeutlichte, dass durch die zunehmende Ambulantisierung der Bedarf an ambulanter Weiterbildung in allen Fachgebieten wachse. „Die Weiterbildung in der Praxis ist ein gutes und wirkungsvolles Mittel, um den jungen Kolleginnen und Kollegen nicht nur das nötige fachliche Rüstzeug, sondern auch die vertragsärztliche beziehungsweise vertragspsychotherapeutische Tätigkeit als solche nahezubringen“, sagte Hofmeister. Sie sei somit ein wesentlicher Beitrag, um die Versorgung zu sichern. Auch hier bedürfe es entsprechender Konzepte, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu gestalten.

 

Weitere Infos