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2023

KBV-VV: Ambulante Weiterbildung

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute bei ihrer Sitzung in Essen folgenden Antrag zur ambulanten Weiterbildung beschlossen:

Essen, 15. Mai 2023 – Der Vorstand wird beauftragt, das Thema Weiterbildung unter den o. a. Rahmenvorgaben mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und in den befassten Gremien konzeptionell weiter zu entwickeln.

Die zukünftige medizinische Versorgung wird noch mehr als heute ambulant ausgerichtet sein. Wesentliche Weiterbildungsinhalte ganzer Fachgebiete können nur noch ambulant vermittelt werden. Diese Entwicklung wurde in der tatsächlichen Weiterbildung von approbierten Ärzten noch nicht für alle Fachgruppen nachvollzogen. Weiterhin werden insbesondere im (gebiets-)fachärztlichen Bereich häufig Weiterbildungen ausschließlich in der Klinik absolviert. Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung werden zudem jetzt auch ambulante Weiterbildungsabschnitte in den Praxen von Vertragspsychotherapeuten zum Regelfall werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurden folgende Sachverhalte und Forderungen in der Klausur der Vertreterversammlung vom 4. und 5. Mai 2023 festgehalten:

  1. Bekenntnis zur ambulanten Weiterbildung.
  2. Durch die zunehmende Ambulantisierung wächst der Bedarf an ambulanter Weiterbildung in allen Fachgebieten.
  3. Weiterbildung in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen ist wesentlich für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Bereichen.
  4. Weiterbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Praxen erbringen und die zusätzliche Ressourcen erfordern.
  5. Der Aufwand, der durch die Weiterbildung entsteht, muss finanziell abgebildet werden.
  6. Ärzte und Psychotherapeuten in Weiterbildung sind in das KV-System mehr als bisher einzubinden.

Begründung:
Der in Teilen heute schon eingetretene Fachkräftemangel wird sich in den nächsten Jahren mit dem Ausscheiden von Kolleginnen und Kollegen der geburtenstarken Jahrgänge weiter verschärfen. Gleichzeitig verlagern sich immer mehr Versorgungsanteile in die ambulante Versorgung. Die Integration von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist deshalb essenziell für die künftige Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Hierfür sind sowohl die Stellung der Ä/PT i.W. in der vertragsärztlichen Versorgung als auch die Finanzierung der Tätigkeit weiter zu entwickeln. Deren ambulante Tätigkeit und Leistungserbringung muss für alle Fachgruppen ohne finanzielle Barrieren möglich werden. Die unterschiedlichen Ausgangslagen und Besonderheiten der Fachgruppen sind dabei zu berücksichtigen.