KBV-VV: Aufwandspauschale im Rahmen der Arzneimittelengpässe
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute bei ihrer Sitzung in Essen folgenden Antrag zu Arzneimittelengpässen beschlossen:
Essen, 15. Mai 2023 – Der Vorstand wird beauftragt, in den anstehenden Honorarverhandlungen einen Zuschlag zu den Versichertenpauschalen für alle arzneimittelverordnenden Fachgruppen zur Abgeltung des durch die Versorgungsengpässe verursachten Mehraufwendungen zu verhandeln.
Begründung:
Der durch die Engpässe notwendigen Rezeptänderungen bzw. sogar Umstellungen der Therapie hat inzwischen einen erheblichen Mehraufwand erreicht, der weit über den bisherigen und im EBM kalkulierten Aufwand hinausgeht. Hierdurch wird zusätzlich das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Ärztinnen und Patienten und Patientinnen gestört. Der Mehraufwand ist auszugleichen und kann durch die Krankenkasse in Form einer Vertragsstrafe refinanziert werden, analog der Gesetzesänderung zum Arzneimittellieferengpassverbesserungsgesetz.