KBV-VV: Faire Wettbewerbsbedingung für Medizinische Fachangestellte in der ambulanten Versorgung und Nachwuchsgewinnung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute in Essen beschlossen:
Essen, 15. Mai 2023 – Die KBV setzt sich für eine Refinanzierung der real steigenden Personalkosten der Arztpraxen insbesondere für die MFA ein. Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingung für Medizinische Fachangestellte (MFA) in der ambulanten Versorgung und eine nachhaltige Nachwuchsgewinnung. Während steigende Personalkosten im Krankenhaus 1:1 refinanziert werden, ist dies im ambulanten Bereich nicht der Fall. Diese ungleichen Wettbewerbsbedingungen benachteiligen den ambulanten Bereich und führen zu einer Gefährdung der ambulanten Versorgung.
Begründung:
Im Rahmen des zunehmenden Fachkräftemangels ist die Ressource MFA auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Das Angebot kann die Nachfrage kaum decken. Die Lage spitzt sich für die niedergelassene Ärzteschaft dadurch zu, dass immer mehr Krankenhäuser im Rahmen ihres Recruitings verstärkt in den ambulanten Bereich drängen, aus Sorge vor den Auswirkungen der Krankenhausreform und die Fachexperten aus der Niederlassung abwerben. Dabei bezahlen Krankenhäuser überdurchschnittlich höhere Gehälter. Ambulante Praxen können diese erhöhte Vergütung aufgrund mangelnder Refinanzierung nicht bezahlen und dadurch kommt es zu einer Verschiebung der Ressource MFA, die eine nachhaltige Personalplanung in den ambulanten Praxen erheblich erschwert. Daher muss die vom Bundesgesetzgeber avisierte Krankenhausreform gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gestaltet werden, um eine Verschiebung von Fachkräften zu Lasten der Niedergelassenen zu vermeiden. Quersubventionierungen im stationären Bereich führen zu unfairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Sektoren. Steigende Personalkosten müssen auch im ambulanten Bereich zwingend berücksichtigt und refinanziert werden.