„Selbstverwaltung braucht Freiheiten für maßgerechte Lösungen“
Zum offiziellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) erklären in einer ersten Stellungnahme die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:
Berlin, 15. April 2024 – „Positiv zu bewerten ist, dass die noch im inoffiziellen Papier zu findenden Ideen sogenannter Gesundheitskioske oder primärärztlicher Versorgungszentren ad acta gelegt wurden. Offensichtlich hat man auf die Kritik der KBV gehört. Jetzt muss es vor allem darum gehen, die im Entwurf adressierte hausärztliche Entbudgetierung vernünftig zu regeln. Das heißt, der Selbstverwaltung die notwendige Freiheit zu lassen, um maßgerechte und passende Änderungen bei der Vergütungssystematik entwickeln zu können. Enge und detaillierte Vorgaben durch den Gesetzgeber wären kontraproduktiv an dieser Stelle und würden den Handlungsspielraum der gemeinsamen Selbstverwaltung zu stark einengen. Das gilt auch für die im Entwurf zu findenden Regelungen zu neuen Pauschalen. Hierfür müssen einerseits zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, und es sollten nicht bereits per Gesetz bis ins Detail Bedingungen für einzelne Pauschalen definiert werden. Das ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung. Wenn diese Gesichtspunkte im weiteren parlamentarischen Verfahren sinnvoll gelöst werden, kann dieses Gesetz die hausärztliche Versorgung stärken.“