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„Sehen Verstoß gegen EU-Beihilferecht“

Heute hat das Regierungskabinett den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach einer Krankenhausreform gebilligt. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer ersten Stellungnahme:

Berlin, 15. Mai 2024 – „Es ist höchst bedauerlich und auch nicht hinnehmbar, dass die ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Krankenhäusern noch einmal verschärft werden sollen. Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben.

Was uns große Sorgen macht: Der Entwurf verstößt gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsieht. Dadurch verschärfen sich noch einmal die ungleichen Wettbewerbsbedingungen und benachteiligen klar die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.

Die KBV hat diese Frage begutachten lassen. Die Sorge der KBV wurde dabei bestätigt. Wir werden uns deshalb nun an die Europäische Kommission wenden mit der Bitte zu prüfen, ob eine mutmaßliche Beihilfeverletzung vorliegt. Damit folgen wir auch einem Auftrag unserer Vertreterversammlung. Der viel apostrophierte Wettbewerb der gleich langen Spieße darf kein Trugbild sein, sondern muss endlich Realität werden.“