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Einige gute Ansätze – aber „vollkommen unnötige“ Sanktionsdrohung gegen Ärzte bleibt

Verhaltenes Lob für den Referentenentwurf zum Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetz (GDAG): Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sieht durchaus positive Aspekte in dem Entwurf – anlässlich der morgigen Verbände-Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weist sie allerdings ebenso deutlich auf Defizite hin.

Berlin, 6. Juni 2024 – „Der vorliegende Entwurf weist durchaus positive Ansätze auf, da er grundsätzlich eine bessere Praxistauglichkeit von digitalen Anwendungen anstrebt“, sagte Steiner. Damit greife er zentrale Forderungen der KBV für eine sinnvolle und nutzerzentrierte Digitalisierung auf.

„Wir begrüßen es, dass die Digitalagentur in die Lage versetzt werden soll, Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, die Stabilität der Telematikinfrastruktur zu erhöhen. Das ist dringend notwendig, da es immer noch viel zu viele Ausfälle und Störungen zu verzeichnen gibt“, so Steiner.

Dass die Digitalagentur künftig auch qualitative und quantitative Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stellen könne, biete die Möglichkeit, dass praxistaugliche Anwendungen entwickelt und bereitgestellt werden könnten. Steiner verwies auf die Erfahrungen aus dem Einführungsprozess des elektronischen Rezepts (eRezept): „Mit dem Gesetzentwurf wird ein effektives Steuerungsmodell mit einer Ende-Zu-Ende-Verantwortung der Agentur angestrebt, das diesen Erfahrungen Rechnung trägt.“ Zusammen mit ausreichenden Testvorhaben könne dies die Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung verbreitern.

Zugleich kritisierte die KBV-Vorständin jedoch, dass der Gesetzentwurf keine grundsätzlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur vorsehe. Steiner: „Damit werden uns unverändert nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten eingeräumt, die Expertise derjenigen ausreichend einzubringen, die die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleisten.“ Es müsse daher kritisch hinterfragt werden, welche Rolle die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung spielen wird. „Denn die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wissen am besten, welche Erfordernisse entscheidend sind, damit digitale Prozesse die Arbeit in den Praxen wirklich erleichtern“, konstatierte Steiner.

Zudem kritisierte sie, dass Sanktionen gegen Praxen weiterhin beibehalten werden sollen. „Dieses Zeichen offenkundigen Misstrauens gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wirkt alles andere als akzeptanzfördernd und ist vollkommen unnötig“, sagte sie.

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