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„Nehmen verschärfte Wettbewerbsnachteile nicht hin“

Heute erreicht die Europäische Kommission in Brüssel Post von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Inhalt: eine Beschwerde über mutmaßliche rechtswidrige staatliche Beihilfen. Damit setzt der Vorstand der KBV seine vor wenigen Wochen gemachte Ankündigung um. Er will die durch die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in seiner geplanten Krankenhausreform angelegte Verschärfung der Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Kliniken „nicht hinnehmen“. Dazu erklären die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

Berlin, 10. Juni 2024 – „Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden und wird durch die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet. Der Gesetzesentwurf verstößt gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsieht. Wir haben diese Frage begutachten lassen. Unsere Sorge wurde dabei bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission bald reagieren wird.“