KBV-Vorstand warnt: Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen steigt immens
Vor einem „enorm steigenden Regressrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ warnt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit Blick auf das Medizinforschungsgesetz (MFG), das heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Dazu erklären Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:
Berlin, 4. Juli 2024 – „Ein ganzes Konvolut an Änderungsanträgen hat es kurz vor Toreschluss noch zum MFG gegeben. Darin ging es auch um die sogenannten vertraulichen Erstattungsbeträge. Demnach sollen in die Verordnungssoftware Informationen und Hinweise aufgenommen werden, anhand deren die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels mit einem vertraulichen Erstattungsbetrag – den sie ja nicht kennen – einschätzen sollen. Ein solches Vorhaben ist realitätsfern, belastet einseitig die Praxen mit einem höheren Regressrisiko und zusätzlichem bürokratischen Aufwand. Die Verantwortung für die Vereinbarung von nutzenorientierten und damit wirtschaftlichen Erstattungspreisen liegt ausschließlich bei den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen, nicht bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten.
Völlig unzweckmäßig ist zudem der zu erwartende Zeitverzug: Die Rahmenvorgaben Arzneimittel sind jeweils jährlich bis zum 30. September eines Kalenderjahres zu vereinbaren. Danach müssten die entsprechenden Wirtschaftlichkeitshinweise durch die Softwareanbieter in die Verordnungssoftware übernommen werden. Das wiederum ist mit einer Umsetzungsdauer von drei bis sechs Monaten verbunden. Es entsteht also eine erhebliche zeitliche Lücke, bis die entsprechenden Informationen beim einzelnen Arzt angekommen sind. Damit steigt das Regressrisiko enorm! Es ist inakzeptabel, dass der Zielkonflikt zwischen Stärkung des Pharmastandorts Deutschland einerseits und Stabilisierung der Arzneimittelausgaben andererseits auf dem Rücken der Vertragsärzte ausgetragen wird. Es darf nicht sein, dass die ohnehin schlechten Rahmenbedingungen noch einmal verschärft werden.“