RSV-Prophylaxe: Noch viele Fragen ungeklärt!
„Absolut richtig und begrüßenswert im fachlichen Sinne, aber noch verbunden mit vielen ungeklärten Fragen“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StiKo).
Berlin, 10. Juli 2024 – Sie empfiehlt seit Kurzem für alle Neugeborenen und Säuglinge zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) eine Prophylaxe mit einem monoklonalen Antikörper. „Dadurch sollen RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden. Jedoch stellt die Immunisierung derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Notwendig dafür ist eine noch ausstehende Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Überhaupt nicht geklärt ist zudem die Vergütung dieser neuen und beratungsintensiven Leistung. Auch hier muss der Gesetzgeber schnell handeln“, erläuterte Hofmeister.
Die Zeit dränge. „Die RSV-Saison beginnt im Oktober – das heißt, die Prophylaxe muss vorher flächendeckend stattgefunden haben“, sagte er. Dabei komme ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand auf die Ärztinnen und Ärzte zu. „Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung wird es von Eltern viele Fragen zum Unterschied zu einem herkömmlichen Impfstoff, zur Funktionsweise und zu möglichen Nebenwirkungen der RSV-Prophylaxe geben.“ Seine Forderung: „Dieser hohe Beratungsaufwand der Kolleginnen und Kollegen muss auch angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden.“