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GHG: Wissenschaftliche Evidenz der Selbstverwaltung rückt wieder stärker in den Mittelpunkt

„Offenbar hat die berechtigte Kritik, die geschlossen von uns und anderen ärztlichen Organisationen gekommen ist, Wirkung im Bundesgesundheitsministerium gezeigt. Wir begrüßen es, dass bei der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Verordnung von Statinen nun ausdrücklich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einbezogen wird“, erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, zum vorliegenden Kabinettsentwurf eines „Gesunden-Herz-Gesetzes“ (GHG).

Berlin, 28. August 2024 – „Uns fehlt aber weiterhin eine konsequente Umsetzung des Präventionsgedankens, um bestimmten Risikofaktoren, wie zum Beispiel Rauchen, Bluthochdruck, Adipositas oder Bewegungsarmut, durch eine veränderte Lebensführung, Sport oder eine andere Ernährung zu begegnen. Primärprävention beginnt bereits mit Kampagnen in der Schule, umfasst gesellschaftliche Aufklärung und erwägt zum Beispiel Werbeverbote für oder hohe Steuern auf ungesunde Lebensmittel.

Unverständlicherweise bleibt es bei den vorgesehenen Beratungsangeboten in Apotheken. Medizinische Beratungen gehören eindeutig zur Heilkunde – und diese ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Hier muss das parlamentarische Verfahren korrigierend eingreifen. Unverändert im Kabinettsentwurf ist auch geblieben, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten Disease-Management-Programme (DMP) anzubieten. Dies begrüßen wir sehr. Das bedeutet aber auch, dass die teilnehmenden Praxen von den Krankenkassen zuverlässige Informationen über den DMP-Status ihrer Patienten erhalten müssen. Alle bestehenden DMP auf Risikokonstellationen ohne manifeste Erkrankung auszuweiten, erscheint kaum umsetzbar, weil damit keine abgrenzbare Zuordnung zu den DMP-Indikationen mehr möglich ist.“