Gewalt in Praxen: Vertreterversammlung beschließt Resolution
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin folgende Resolution zur „Unterstützung der Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie des Praxispersonals“ einstimmig verabschiedet:
Berlin, 13. September 2024 – Die Vertreterversammlung der Ärzteschaft ist tief besorgt über die zunehmenden Berichte von Gewaltakten gegenüber Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie dem Praxispersonal und Bereitschaftsdienstpraxen. Diese Vorfälle stellen nicht nur eine erhebliche Bedrohung für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der betroffenen Personen dar, sondern untergraben auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Ärzteschaft die Initiativen des Bundesministers der Justiz, Herrn Dr. Marco Buschmann, zur Verschärfung des Strafrechts gegen Gewalt in medizinischen Einrichtungen.
Unterstützung der Pläne zur Strafverschärfung: Die Vertreterversammlung spricht sich ausdrücklich für die von der Bundesregierung angestrebte Verschärfung des Strafrechts aus, die darauf abzielt, Gewaltakte (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 2 StGB) gegen u. a. Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme zu erweitern.
Die Vertreterversammlung erachtet es für zwingend erforderlich, verstärkte Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik der körperlichen und verbalen Gewalt gegen medizinisches Personal zu ergreifen. Präventive Programme und Kampagnen sollen die Bedeutung des Respekts und der Achtung gegenüber dem medizinischen Personal verdeutlichen.
Unterstützung und Schutz für Betroffene: Die Vertreterversammlung appelliert an die zuständigen Behörden, sicherzustellen, dass betroffene Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie das Praxispersonal nach einem Gewaltvorfall umfassende Unterstützung erhalten. Dies umfasst psychologische Betreuung, rechtliche Beratung und den notwendigen Schutz vor weiteren Übergriffen.
Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber: Die Vertreterversammlung bietet an, aktiv mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass spezifische Bedürfnisse des medizinischen Personals berücksichtigt werden und Maßnahmen in der Praxis wirksam umgesetzt werden können.
Die KBV hat initiativ eine Online-Befragung zum Sachverhalt „Gewalt in Praxen“ vom 18. August bis zum 2. September 2024 durchgeführt. Insgesamt haben sich in diesem Zeitraum mehr als 7.500 Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Medizinische Fachangestellte und weiteres Praxispersonal an der Befragung beteiligt.
Die zunehmenden Angriffe bleiben nicht folgenlos: Zahlreiche Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden berichten, dass der Beruf keine Freude mehr macht und es noch schwieriger wird, gutes Personal zu halten oder zu gewinnen. Die Vertreterversammlung der Ärzteschaft bekräftigt ihre Überzeugung, dass der Schutz von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie des gesamten Praxispersonals eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe ist. Nur durch entschlossenes Handeln kann das Vertrauen in die Sicherheit und Integrität der medizinischen Versorgung aufrechterhalten werden. Die vorgeschlagenen Gesetzesverschärfungen sind ein notwendiger Schritt in diese Richtung und verdienen daher die uneingeschränkte Unterstützung.