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Terminplattform: „Freie Arztwahl unterstützen“

Die digitale Buchung von Arztterminen soll weiterentwickelt werden. So steht es im Entwurf zum sogenannten Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) greift die Vorlage des Gesetzgebers offensiv auf. Gleichzeitig weist er die Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands mit Vehemenz zurück. So heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

Berlin, 2. Oktober 2024 – „Wenn der Gesetzgeber einheitliche Vorgaben für Terminplattformen will, so bieten wir ihm grundsätzlich die Expertise von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an. Wir verfügen über ein einzigartiges Know-how bei der Entwicklung und Umsetzung von Terminplattformen, das wir gerne einsetzen werden und auch entwickeln können. Für den Patientenservice der 116117 stellen wir ja schon jetzt eine leistungsfähige Software für die Terminvermittlung zur Verfügung. Allein im Zeitraum Januar bis August wurden darüber Millionen Termine bereitgestellt. Die Grundidee, dass auf diesem Wege eine einheitliche Möglichkeit entsteht, Termine aus den Praxisverwaltungssystemen (PVS) in die Terminservices der KBV und der KVen einzustellen, ist richtig.

In einigen Punkten brauchen wir aber die Unterstützung des Gesetzgebers. So müssen die zu entwickelnden Vorgaben und Schnittstellen für die Softwareanbieter der PVS verpflichtend sein. Zudem weist der Regierungsentwurf einige problematische Punkte auf. So haben wir weder Möglichkeiten noch eine Handhabe, den Datenschutz der diversen Anbieter von Plattformen zu überwachen. Die KBV und die KVen sind nicht die Bundesdatenschützerin. Auch die Finanzierungsfrage ist vollkommen ungeklärt. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht aus Finanzmitteln der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gestemmt werden darf.

Eine Terminplattform muss Patientinnen und Patienten bei der freien Wahl ihres Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen, und diese freie Wahl darf nicht zugunsten zentraler Planungs- und Überwachungsfantasien geopfert werden. Die Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands laufen hier den Interessen der Patienten diametral entgegen. Im Übrigen sind alle im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen medizinisch notwendig. Für medizinisch begründete Akutfälle / „Notfälle“ gibt es dagegen die 116117 in Verbindung mit der Strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED).“