„Irrweg einer krankenhauszentrierten Versorgung“
Rund 50 Änderungsanträge haben die Ampelfraktionen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eingebracht. Der Gesetzentwurf passiert nun final den Bundestag. In einer ersten Reaktion erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:
Berlin, 9. Oktober 2024 – „Allen Beteuerungen zum Trotz wird es mittlerweile überdeutlich: Karl Lauterbach will eine krankenhauszentrierte Versorgung schaffen – koste es, was es wolle. Gleichzeitig macht er genau das Gegenteil von dem, was im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden ist: Statt die ambulante Versorgung zu stärken, wird sie weiter ausgehöhlt – möglicherweise, um die bisher in den Praxen tätigen Kolleginnen und Kollegen zu einer Tätigkeit als Angestellte in einer Krankenhausstruktur zu bringen.
Denn insbesondere in kleinen Häusern fehlen ja gerade in großer Zahl Fachärzte! Und die niedergelassenen fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen haben in der Regel in ihren Praxen genug zu tun. Das Ganze macht den Eindruck, dass insbesondere mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten dauerhaft milliardenschwere Krankenhaussubventionen gestemmt werden sollen und die wohnortnahe Versorgung durch Praxen abgewickelt werden soll. Wir appellieren an die Bundesländer, diesen teuren und von einer zentralistischen Ideologie geprägten Irrweg nicht mitzugehen. Die Praxen stehen für jährlich rund 570 Millionen Behandlungsfälle, die Krankenhäuser dagegen für rund 20 Millionen. Kurzum: Ohne die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten und ihre Teams der Medizinischen Fachangestellten ist eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung nicht möglich. Sie entlasten zudem in erheblichem Maße die Krankenhäuser. In beiden Sektoren müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Notwendige Reformen müssen Hand in Hand einher gehen und miteinander verzahnt werden.“