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Ohne Wenn und Aber: Sanktionen gegen Ärzte müssen weg!

Vor der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetzes (GDAG) heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

Berlin, 11. November 2024 – „Positive Ansätze sind zwar durchaus vorhanden, aber der Gesetzentwurf atmet noch immer den Geist offenkundigen Misstrauens gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Nach wie vor finden sich Sanktionsdrohungen gegen Ärzte und Psychotherapeuten. Sie müssen gestrichen werden – und zwar ohne Wenn und Aber.

Aber auch an anderer Stelle sind erhebliche Nachbesserungen zwingend geboten – beispielsweise beim Angebot und der Nutzung von Terminplattformen. Wenn der Gesetzgeber hier einheitliche Vorgaben will, so bieten wir ihm grundsätzlich die Expertise von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen an. Wir verfügen über ein einzigartiges Know-how bei der Entwicklung und Umsetzung von Terminplattformen, das wir gerne einsetzen werden und auch entwickeln können. Allerdings weist der Entwurf mehrere problematische Punkte auf: Wir haben weder Möglichkeiten noch eine Handhabe, den Datenschutz der diversen Anbieter von Plattformen zu überwachen. Die KBV und die KVen sind keine Bundesdatenschutzbehörde. Auch die Finanzierungsfrage ist vollkommen ungeklärt.

Die Digitalagentur für Gesundheit soll die Benutzerfreundlichkeit sicherstellen. Damit wird eine zentrale Forderung der KBV aufgegriffen. Digitale Prozesse können nur erfolgreich sein, wenn die Nutzerorientierung im Vordergrund steht. Es sollte jedoch eine Klarstellung erfolgen, dass die Verantwortung der Digitalagentur auch die Primärsysteme umfasst. Bei der Festlegung von verbindlichen Standards der Benutzerfreundlichkeit von Komponenten, Diensten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur bieten wir unsere Unterstützung an. Das können wir aber nur, wenn wir frühzeitig etwa im Sinne eines Benehmensprozesses eingebunden werden. Aus unserer Sicht ist der rasche Abbau der aktuell erkennbaren Defizite in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme das entscheidende Erfolgskriterium. Das gilt im Besonderen für die Einführung der sogenannten ,ePA (elektronische Patientenakte) für alle‘.

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