Hinweise zum Formular 61
Feststellung des Kostenträgers
Das Formular 61 wird ausgefüllt, um prüfen zu lassen, ob die Krankenkasse leistungsrechtlich zuständig ist oder beispielsweise die Rentenversicherung. Folgende Hinweise sind dabei zu beachten:
-
-
Wenn Ärzte eine Reha-Beratung veranlassen wollen, füllen sie nur Teil A aus und übermitteln ihn an die Krankenkasse. Die Teile B bis E müssen nicht ausgefüllt und auch nicht mitgeschickt werden.
Wenn in der Praxis nicht klar ist, ob die Krankenkasse für den Patienten zuständig ist, können Ärzte die Zuständigkeit prüfen lassen. Dazu füllen sie ebenfalls nur Teil A aus und übermitteln ihn an die Krankenkasse.
-
-
Erst wenn klar ist, dass die Krankenkasse für die Rehabilitationsleistung zuständig ist, sind die Teile B bis E auszufüllen und an die jeweilige Krankenkasse zu übermitteln.