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Stand 06.09.2016

Positionen

Reform der ambulanten Notfallversorgung

Stellungnahme der KBV zum Gutachten von vdek und AQUA-Institut

6. September 2016 

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen:

„Wir unterstützen den Ansatz von Kooperationen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenhäusern. Wie könnte eine solche Kooperation aussehen? Es bräuchte Strukturen, die es ermöglichen, dass die Bereitschaftsdienstpraxen der KVen enger mit den Klinikambulanzen zusammenarbeiten. Die Notfälle, die einer stationären Behandlung oder Diagnostik bedürfen, werden in die Ambulanz geleitet, wo sich die Klinikkollegen um sie kümmern.

Die ambulanten Patienten versorgen die Vertragsärzte. Wo genau solche Schlüsselstandorte eingerichtet würden, müssten die regionalen Experten entscheiden. Hier bräuchte es entsprechende Vereinbarungen von KVen und Kliniken. Dann dürfte es allerdings in diesen Regionen keine Doppelstrukturen der Notfallversorgung mehr geben.

Diese Erneuerung der Kooperation von Klinik und KV müsste aber noch weiter gehen. Es bräuchte eine echte Aufgaben- und Mengenplanung, wozu auch die gemeinsame Nutzung von Geräten, Personal und Räumlichkeiten gehören würde. Gerade in ländlichen Regionen wird es in Zukunft unerlässlich sein, so entstandene Synergien zu nutzen.

Mit einer Triage, wie wir sie vorschlagen, würden wir für Entlastung sorgen und auch die Kosten deutlich senken. Die Arbeit würde effektiver verteilt.

Allerdings müsste damit ein Umdenken auch bei den Verwaltungen so mancher Krankenhäuser einhergehen. Wenn Notaufnahmen als Akquise-Instrument angesehen werden, um mit Patienten, die eigentlich nicht ins Krankenhaus gehören, leere Betten zu füllen, dann ist das kontraproduktiv.“

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