Wichtige Informationen zu den EBM-Dateien
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Die KBV möchte durch die Bereitstellung der Gesamt-EBM- und Arztgruppen-EBM-Versionen (im PDF- sowie HTML-Format) eine möglichst aktuelle Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen, wobei die Einarbeitung der jeweils neuesten Änderungsbeschlüsse des Bewertungsausschusses sowie des Ergänzten Bewertungsausschusses mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung erfolgt. Rückwirkend in Kraft tretende Beschlüsse werden in der Regel nicht im bereitgestellten Gesamt-EBM Archiv-Datenbestand erfasst. Aus diesem Grund werden diese beim Quartalsabgleich nicht berücksichtigt.
Eine Auflistung ggf. nicht bzw. nur teilweise berücksichtigter Beschlüsse finden Sie hier:
Sitzung/Beschluss am/vom Thema Datum des Inkrafttretens EBM-Version ab Quartal 436. BA (schriftl. Beschlussf.) Vergütung Psychotherapie Teil A – Änderung der Bewertung der Gebührenordnungspositionen im Kapitel 35 EBM 1. Q. 2009 3/2018 436. BA (schriftl. Beschlussf.) Vergütung Psychotherapie Teil B – Neufassung der Bestimmungen zum Abschnitt 35.2 EBM 1. Q. 2012 3/2018 386. BA 12.12.2016 Samstagssprechstunde Psychotherapeuten 2. Q 2005 4/2016 341. BA 17.12.2014 Änderung des EBM – Neuregelung der Notfallbehandlung 1. Q 2008 4/2014 344. BA (schriftl. Beschlussf.) Änderung des EBM – Neuregelung der Notfallbehandlung 1. Q 2008 4/2014 Beschluss Nr. 6 Partner des BMV-Ä, PDF Änderung in Abschnitt 40.18 1. Q 2008 4/2014 354. BA (schriftl. Beschlussf.) Neuregelung der ambulanten Notfallversorgung 1. Q 2008 4/2014 372. BA 11.03.2016 Aufnahme GOP 01418 in verschiedene Präambeln 1. Q 2008 4/2014 43. EBA 22.09.2015 Teil A - Änderung Kapitel 35.2 des EBM 1. Q 2012 4/2015 372. BA 11.03.2016 Änderungsbeschluss Psychotherapie 1. Q 2012 4/2015 Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Gesamt-EBM- und Arztgruppen-EBM-Versionen um Arbeitsversionen handelt. Für Abweichungen zu den rechtssicheren Bekanntmachungen der Beschlüsse des Bewertungsausschusses im Deutschen Ärzteblatt kann keine Haftung übernommen werden. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden laut Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses sowohl im Deutschen Ärzteblatt als auch auf der Internetseite der KBV bekannt gemacht.