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Stand 11.04.2019

EBM

Wichtige Informationen zu den EBM-Dateien

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Wichtige Anmerkungen zu den EBM-Dateien auf der KBV-Webseite

Die KBV möchte durch die Bereitstellung der Gesamt-EBM- und Arztgruppen-EBM-Versionen (im PDF- sowie HTML-Format) eine möglichst aktuelle Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen, wobei die Einarbeitung der jeweils neuesten Änderungsbeschlüsse des Bewertungsausschusses sowie des Ergänzten Bewertungsausschusses mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung erfolgt. Rückwirkend in Kraft tretende Beschlüsse werden in der Regel nicht im bereitgestellten Gesamt-EBM Archiv-Datenbestand erfasst. Aus diesem Grund werden diese beim Quartalsabgleich nicht berücksichtigt.

Eine Auflistung ggf. nicht bzw. nur teilweise berücksichtigter Beschlüsse finden Sie hier:

Sitzung/Beschluss am/vom Thema Datum des Inkrafttretens EBM-Version ab Quartal
436. BA (schriftl. Beschlussf.) Vergütung Psychotherapie Teil A – Änderung der Bewertung der Gebührenordnungspositionen im Kapitel 35 EBM 1. Q. 2009 3/2018
436. BA (schriftl. Beschlussf.) Vergütung Psychotherapie Teil B – Neufassung der Bestimmungen zum Abschnitt 35.2 EBM 1. Q. 2012 3/2018
386. BA 12.12.2016 Samstagssprechstunde Psychotherapeuten 2. Q 2005 4/2016
341. BA 17.12.2014 Änderung des EBM – Neuregelung der Notfallbehandlung 1. Q 2008 4/2014
344. BA (schriftl. Beschlussf.) Änderung des EBM – Neuregelung der Notfallbehandlung 1. Q 2008 4/2014
Beschluss Nr. 6 Partner des BMV-Ä, PDF Änderung in Abschnitt 40.18 1. Q 2008 4/2014
354. BA (schriftl. Beschlussf.) Neuregelung der ambulanten Notfallversorgung 1. Q 2008 4/2014
372. BA 11.03.2016 Aufnahme GOP 01418 in verschiedene Präambeln 1. Q 2008 4/2014
43. EBA 22.09.2015 Teil A - Änderung Kapitel 35.2 des EBM 1. Q 2012 4/2015
372. BA 11.03.2016 Änderungsbeschluss Psychotherapie 1. Q 2012 4/2015

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Gesamt-EBM- und Arztgruppen-EBM-Versionen um Arbeitsversionen handelt. Für Abweichungen zu den rechtssicheren Bekanntmachungen der Beschlüsse des Bewertungsausschusses im Deutschen Ärzteblatt kann keine Haftung übernommen werden. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden laut Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses sowohl im Deutschen Ärzteblatt als auch auf der Internetseite der KBV bekannt gemacht.