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So funktioniert der Bundeseinheitliche Medikationsplan

Ab 1. Oktober haben gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan – wenn sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft einnehmen. Grundlage für diesen bundeseinheitlichen Medikationsplan ist das E-Health-Gesetz. Damit will der Gesetzgeber die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen; sprich: Der Arzt soll den Patienten bei der richtigen und gefahrlosen Einnahme seiner Medikamente noch stärker unterstützen.