Vorgaben der KBV gemäß § 87b Abs. 4 SGB V (KBV-Vorgaben)
Hier finden Sie die durch den Vorstand der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung beschlossenen Vorgaben der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung gemäß § 87b Abs. 4
- Teil A
Vorgaben zu den Honorarverteilungsmaßstäben der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 87b Abs. 2 Satz 1 SGB V - Teil B
Vorgabe zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung - Teil C
Vorgaben zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen - Teil D
Vorgaben zur Berücksichtigung kooperativer Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen - Teil E
Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen - Teil F
Vorgaben zu den Grundsätzen der Bereinigung des zu erwartenden Honorars gemäß § 87b Abs. 4 Satz 2 SGB V - Teil G
Vorgaben zur Vergütung technischer Leistungen der Humangenetik (genetisches Labor) - Teil H
Vorgabe zur Ermittlung des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrags für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
Bezogen auf Teil B der KBV-Vorgaben ist das Einvernehmen, hinsichtlich der anderen Teile lediglich das Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband herzustellen.
Nachfolgend sind für die angegebenen Zeiträume die jeweils gültigen KBV-Vorgaben bereitgestellt. Zudem ist der jeweils aktuelle Änderungsbeschluss verfügbar. Die Auflistung erfolgt chronologisch von den zuletzt aktualisierten Dokumenten hin zu den älteren Versionen. Dabei sind alle KBV-Vorgaben hier veröffentlicht.