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Stand 19.06.2024

Formulare

Digitalisierung von Vordrucken

Mit konkreten Vorschlägen unterstützt die KBV die anstehende Digitalisierung von weiteren papiergebundenen Formularen. Die Erfahrungen bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (eRezept) sollten dabei nach Vorstellung der KBV berücksichtigt werden. Positionspapier

Die ersten digitalen Vordrucke

Mit der eAU und dem eRezept hat der Gesetzgeber die ersten digitalen Vordrucke als Pflichtanwendungen eingeführt. Weitere Formulare sollen in den nächsten Jahren folgen.

Verschiedene Vordrucke können Praxen freiwillig digital erstellen:

  • Laborüberweisung (Formular 10)
  • Anforderungsschein für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Formular 10A)
  • Überweisung auf Formular 6, wenn für die Durchführung der Leistung des überweisungsannehmenden Arztes kein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist
  • Übermittlung der Daten zur Krebsfrüherkennung Zervixkarzinom an die Zytologiepraxis (Formular 39)  

Welche Regeln bei der digitalen Nutzung der Vordrucke gelten, ist in der Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke festgelegt (Anlage 2b Bundesmantelvertrag).

Fragen und Antworten

Ist die Nutzung der digitalen Vordrucke verpflichtend?

Aktuell sind die eAU, das eRezept und die Überweisung zum radiologischen Telekonsil verpflichtend. 

Themenseite zur eAU
Themenseite zum eRezept

Was brauche ich für die Nutzung der digitalen Vordrucke?

Für den Versand der digitalen Vordrucke über die Telematikinfrastruktur wird ein Konnektor benötigt. Für einige Vordrucke (z.B. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist ein bestimmtes Update des Konnektors erforderlich.

Bei Vordrucken, die direkt an einen bestimmten Empfänger versandt werden, erfolgt der Versand in der Regel über einen KIM-Dienst. Der digitale Versand der jeweiligen Vordrucke muss zudem in der Praxissoftware umgesetzt sein.

Bei den meisten digitalen Vordrucken muss die Signierung mittels elektronischem Heilberufeausweis erfolgen. Eine detaillierte Aufstellung der Anforderungen an die einzelnen Vordrucke enthält die Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag

Müssen die digitalen Vordrucke archiviert werden?

Für die Archivierung der digitalen Vordrucke gelten dieselben Vorgaben wie für die konventionellen Vordrucke. Wenn also für die Papiervordrucke die Archivierung für Prüfzwecke vorgeschrieben ist, gilt dies ebenso für digitale Vordrucke. Die Aufbewahrungsfristen sowie weitere Vorgaben zur Aufbewahrung werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen definiert.

Wird die Nutzung der digitalen Vordrucke finanziell gefördert?

Aktuell gibt es keine gesonderte Förderung der Nutzung digitaler Vordrucke. Die für die eAU und das eRezept erforderliche technische Ausstattung und die dadurch anfallenden Betriebskosten werden über Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung finanziert.

Hat die digitale Laborüberweisung etwas mit dem Labordatentransfer zu tun?

Der Labordatentransfer (LDT) kann sowohl die digitale als auch die papiergebundene Laborüberweisung sinnvoll ergänzen. Die digitale Laborüberweisung und der LDT können aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. Abrechnungsbegründend ist dabei immer das Muster – unabhängig davon, ob es digital oder in Papierform vorliegt.