Rahmenvorgaben Arzneimittel
In den Rahmenvorgaben Arzneimittel bewerten die KBV und der GKV-Spitzenverband jedes Jahr bis zum 30. September die Anpassungsfaktoren für das Arzneimittelausgabenvolumen des jeweiligen Folgejahres (§ 84 SGB V).
Die Rahmenvorgaben sind Grundlage für die Arzneimittelvereinbarungen, die auf der Landesebene zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen jährlich bis zum 30. November für das Folgejahr abzuschließen sind. Die Arzneimittelvereinbarungen dürfen von den Rahmenvorgaben der Bundesebene nur dann abweichen, wenn dies durch besondere Versorgungsbedingungen begründet ist.
Ausgabenanpassung auch wegen demografischer Entwicklung
In den Arzneimittelvereinbarungen werden neben den regionalen Ausgabenvolumina auch Zielvereinbarungen für die Arzneimittelversorgung und Wirtschaftlichkeit sowie Kriterien für Sofortmaßnahmen zum Einhalten der Ausgabengrenzen getroffen. Aus dem Ausgabenvolumen leiten sich die Richtgrößen ab.
Die Arzneimittelausgabenvolumina enthalten eine Abschätzung der Nettokosten inklusive der Mehrwertsteuer für Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe, enterale Ernährung und Teststreifen, die zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden können.
Das Ausgabenvolumen ergibt sich in der Regel anhand verschiedener Faktoren. Hierzu zählen:
- demografische Entwicklung
- Preisentwicklung
- Änderung der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkassen
- Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
- wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter Einsatz von Innovationen
- Zielvereinbarungen auf Landesebene
- Verlagerung zwischen dem stationären und ambulanten Sektor
- Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven