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Stand 23.06.2017

Prävention

Präventionsempfehlungen

Formular zur Empfehlung von verhaltensbezogener Primärprävention

Mit einem Formular, dem Muster 36, können niedergelassene Ärzte Präventionsleistungen empfehlen und Patienten diese Empfehlung bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Ziel ist es, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Die ärztlichen Empfehlungen sind in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum sowie in einem Freitextfeld „Sonstiges“ möglich.

Praxen können das Muster 36 über ihre üblichen Bezugswege bestellen. Die Einführung des Formulars geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 zurück, mit dem ein gesetzlicher Auftrag aus dem Präventionsgesetz umgesetzt wird. 

Inhalt der Präventionsempfehlung

Mit dem Formular können Vertragsärzte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention empfehlen, wenn sie im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung oder eines sonstigen Behandlungsanlasses einen entsprechenden Bedarf des Patienten feststellen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung, sondern lediglich um eine Empfehlung, mit der ein Patient die entsprechende Leistung bei seiner Krankenkasse beantragen kann.

Die Präventionsempfehlung kann auch im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung für Kinder und Jugendliche ausgestellt werden.

Krankenkassen berücksichtigen Empfehlung

Die Krankenkassen haben eine ärztliche Präventionsempfehlung bei ihrer Leistungsentscheidung zu berücksichtigen. Sie können entsprechend zertifizierte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention bezuschussen oder selbst anbieten.

Es ist Patienten aber auch weiterhin möglich, ohne eine ärztliche Präventionsempfehlung entsprechende Leistungen oder Zuschüsse bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

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