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aktualisiert am 01.03.2024

Technische Ausstattung

Notwendige Komponenten und Dienste für die Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen

Um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste. 

Ausstattung für die TI und deren Anwendungen

Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht viele Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), den elektronischen Medikationsplan (eMP), das elektronische Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die elektronische Patientenakte (ePA) und den Kommunikationsdienst (KIM), über den Praxen etwa eArztbriefe versenden und empfangen können. Um dafür gerüstet zu sein, benötigen Praxen verschiedene Komponenten und Dienste.
 

Konnektor und andere Anschlussarten

Mittlerweile sind unterschiedliche Anschlussarten an die TI möglich. Praxen sollten sich an ihren TI-Dienstleister wenden und mit diesem die beste Variante besprechen.

Eigener Konnektor in der Praxis: Der Konnektor ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären E-Health-Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden.

TI-Gateway: Hier stehen sehr leistungsfähige (sogenannte High-Speed-) Konnektoren in einem Rechenzentrum. Die Zulassung erster Lösungen dieser Art wird für das 1. Quartal 2024 erwartet

TI-as-a-Service:  Der Konnektor der Praxis steht hier nicht mehr in den Praxisräumen, sondern in einem Rechenzentrum. Diese Lösung wird von der gematik geduldet und durch die TI-Pauschale finanziert.
 

VPN-Zugangsdienst

Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.

E-Health-Kartenterminals

Funktion: Die stationären E-Health-Kartenterminals erfüllen verschiedene Funktionen. Über die Geräte erfolgt die Anmeldung der Praxis an der TI: Dazu wird der Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden - wichtig für die qualifizierte elektronische Signatur.

Sie sind zudem für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte am Empfang für das VSDM vorgesehen. In den Sprechzimmern können damit der Notfalldatensatz und der elektronische Medikationsplan ausgelesen werden. Die Kartenterminals sind auch für die elektronische Signatur und den Zugriff auf die ePA notwendig, 
 
Je nach Praxisgröße sind deshalb mehrere Geräte sinnvoll. Praxen sollten sich dazu mit ihrem IT-Dienstleister beraten. 

Ein oder mehrere Kartenterminals sind Grundvoraussetzung, um die monatliche TI-Pauschale abrechnen zu können. Die TI-Pauschale enthält – abhängig von der Praxisgröße – die Kosten für mehrere stationäre Kartenterminals. 

Verfügbarkeit: Es sind verschiedene Gerätemodelle verfügbar.
 

 

Mobile Kartenterminals

Funktion: Ärzte und Psychotherapeuten, die bestimmte Leistungen außerhalb der Praxisstätte durchführen, die meisten Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten benötigen auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich in der Praxis mit Hilfe des Konnektors (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA (ab Generation 2) zur Identifikation benötigt.

Die Kosten für ein mobiles Kartenterminal sind in der monatlichen TI-Pauschale enthalten.

Verfügbarkeit: Verschiedene mobile Kartenterminals sind verfügbar. 
 

 

Praxisausweis (SMC-B)

Funktion: Den Praxisausweis benötigen Praxen, um eine Verbindung zur TI aufbauen zu können. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. 

Für ein mobiles Kartenterminal ist ein weiterer Praxisausweis notwendig. Die Praxisausweise sind fünf Jahre gültig. 

Der Praxisausweis gehört zu den Komponenten, die für den Erhalt der monatlichen TI-Pauschale erforderlich sind. In der Berechnung der TI-Pauschale wurden die Kosten für den Praxisausweis berücksichtigt.

Bezug / Ansprechpartner: Für die Ausgabe der Praxisausweise gelten besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Einige KVen bieten die Möglichkeit, eine Beantragung über das Mitgliederportal zu initiieren und dabei persönliche Daten sowie Daten der Betriebsstätte automatisch zu übernehmen. Diese müssen dann im Antragsformular nicht mehr händisch eingegeben werden.

Seit dem 3. April 2023 sind die Anbieter im Rahmen der Bestellung einer SMC-B dazu verpflichtet, eine sichere Identifizierung des Antragstellers durchzuführen – dies gilt auch für die Bestellung von Folgekarten beim gleichen Anbieter. Die Anbieter bieten dafür Verfahren wie das POSTIDENT in der Postfiliale oder durch die Online-Ausweisfunktion an. Die sichere Identifizierung der Antragstellenden war zuvor lediglich für die Bestellung des eHBA notwendig.

Der Antragsteller muss für die medizinische Institution, für die er einen Praxisausweis beantragt, vertretungs- und zeichnungsberechtigt sein. Dies sind in der Regel bei einer Einzelpraxis und in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG/ÜBAG) ein zugelassener Arzt, bei einem MVZ einer der ärztlichen Leiter. In einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft angestellte Ärzte sind nicht berechtigt, einen Praxisausweis für die Praxis zu beantragen. Bei Unklarheiten kann sich der Antragsteller an seine KV wenden.

Die Praxis erhält danach den Praxisausweis per Post. Die PIN folgt in einer separaten Sendung und muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie wird sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI benötigt. Nach Erhalt der Karte muss diese noch über einen Online-Link freigeschaltet werden. Praxen sollten mit etwa zwei Wochen Wartezeit von der Antragsstellung bis zum Empfang von Karte und PIN rechnen.

Verfügbarkeit: Es sind mehrere Kartenhersteller, auch Trust-Service-Provider genannt, zugelassen. Eine Liste der Anbieter, die für den vertragsärztlichen Bereich zugelassen sind, findet sich im Downloadbereich auf dieser Seite.

PVS-Anpassungen

Funktion: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Für alle Anwendungen der TI sind ebenfalls Anpassungen des PVS notwendig. Informationen dazu erhalten Praxen bei ihrem IT-Anbieter. 

Verfügbarkeit: Die meisten PVS-Hersteller haben alle notwendigen Updates entwickelt und zertifizieren lassen.
 

elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Funktion: Der eHBA der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der TI Pflicht. Nur mit ihm können sich Ärzte und Psychotherapeuten eindeutig gegenüber der TI als Heilberufler ausweisen. So erhalten sie Zugriff auf Daten, die auf der eGK der Patientin oder des Patienten gespeichert sind oder können selbst Datensätze darauf ablegen. Mit dem eHBA ist zudem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) möglich - die rechtssichere elektronische Unterschrift. Sie ist zum Beispiel für den eArztbrief, die eAU, das eRezept, aber auch für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilien notwendig.

Der eHBA gehört zu den erforderlichen Komponenten, die die Praxen für die monatliche TI-Pauschale berechtigen.

Bezug/Ansprechpartner: Der eHBA muss zunächst bei der jeweiligen Landesärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer beantragt werden. Auch über die Online-Portale der einzelnen Hersteller können Ärzte und Psychotherapeuten ihren eHBA bestellen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen - nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Der Ausweis geht nun in die Produktion. Arzt oder Psychotherapeut erhalten ihn per Einschreiben; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden. 

Hinweis: Nur Ärzte und Psychotherapeuten mit einem eHBA haben Anspruch auf die monatliche TI-Finanzierungspauschale. 
 

Details zum eHBA und zum Signieren (QES)

Kommunikationsdienst KIM

Funktion: KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. KIM soll in das Praxisverwaltungssystem integriert sein und so eine einfache und komfortable Kommunikation ermöglichen.

Der Dienst ist für folgende Anwendungen notwendig:

  • eArztbrief: Dieser darf nur noch über KIM verschickt werden. 
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen ist für alle Praxen, die AUs ausstellen Plicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können im Rahmen der Auszahlung der TI-Pauschale für einzelne Fachgruppen, die diese Anwendung in der Regel nicht nutzen, Ausnahmen vorsehen. 

Laut BMG muss die Praxis KIM in der jeweils aktuellen Version unterstützen, um Anspruch auf den Erhalt der TI-Pauschale zu haben. 

Verfügbarkeit: Praxen können zwischen verschiedenen KIM-Diensten wählen, darunter der KIM-Dienst kv.dox, den die KBV anbietet.  
 

Informationen zu KIM
Information zu kv.dox

Austausch des Konnektors und anderer Komponenten

Verschiedene Komponenten der TI-Ausstattung tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Die Praxen haben sich ab Spätherbst 2017 an die TI angeschlossen. Entsprechend läuft nun die Laufzeit der Chips ab. Der Konnektor und einige andere Komponenten müssen durch neue ersetzt werden. Weitere Informationen 

Datensicherheit beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Jede Praxis muss laut Datenschutz-Grundverordnung technische und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Patientendaten zu schützen. Das gilt auch, wenn die Praxis an die TI angeschlossen ist. 

Es gibt zwei Standard-Möglichkeiten, eine Praxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum mithilfe eines Konnektors an die TI anzubinden. Welche am besten ist, hängt davon ab, wie die IT-Infrastruktur der Praxis insgesamt aussieht, welche Dienste wie IP-Telefonie oder Fernwartung des PVS genutzt werden und wie das gesamte IT-System am besten gesichert werden kann. Hier kann auch ein Gespräch mit dem IT-Dienstleister der Praxis unterstützen. 

Informationen der gematik zur Datensicherheit in der TI

Reihenbetrieb

Im Reihenbetrieb – auch als serieller Betrieb bezeichnet – befinden sich Kartenterminals und Praxisrechner im selben Praxisnetzwerk (LAN). Sie erhalten nur über den Konnektor Zugang zur TI. Beim Reihenbetrieb dient die im Konnektor integrierte Firewall als Schutzmechanismus, um das Praxisnetz optimal vor unautorisierten Zugriffen von außen zu schützen. 

Da die Konnektoren nur über eine eingeschränkte Anzahl an Anschlüssen (Ports) für Netzwerkkabel verfügen, ist – abhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze und Kartenterminals – ein zusätzlicher Switch notwendig. 

Hinweis: Der Reihenbetrieb eignet sich vor allem für Praxen, die vorher noch keine Internetanbindung hatten oder die über keine komplexe IT-Vernetzung verfügen.
 

Parallelbetrieb

Im Parallelbetrieb wird der Konnektor in das bestehende Praxisnetzwerk (LAN) und dessen Sicherheitsmaßnahmen integriert. Er ist dann ein gleichwertiger, aber eigenständiger Teil des LAN neben anderen Komponenten wie dem Praxis-PC und dem Kartenterminal. Im Parallelbetrieb kann die integrierte Firewall des Konnektors nicht genutzt werden. Das Praxisnetzwerk mit all seinen IT-Komponenten muss deshalb durch eigene Sicherheitsmaßnahmen wie eine eigene Firewall geschützt werden. 

Hinweis: Der Parallelbetrieb eignet sich für Praxen, die eine komplexere IT-Infrastruktur haben und diese auch entsprechend absichern. Auch bei besonderen IT-Anforderungen wie dem Zugriff von zu Hause auf den Praxisrechner kann der Parallelbetrieb sinnvoll sein.