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Empfängnisregelung

Empfängnisverhütung, Maßnahmen vor einer geplanten Schwangerschaft und Screening auf Chlamydien

Welche ärztlichen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bei der Empfängnisverhütung etwa mit Pille, Spirale oder Sterilisation, aber auch vor einer geplanten Schwangerschaft übernehmen, ist in den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.

Hier ist auch das Chlamydien-Screening geregelt. Jungen Frauen wird empfohlen diese Untersuchung jährlich durchführen zu lassen, um Krankheiten durch diese sexuell übertragbaren Bakterien zu verhüten.

Vor einer geplanten Schwangerschaft prüft die Ärztin beziehungsweise der Arzt den Impfpass auf fehlende Impfungen, die dann gegebenenfalls nachgeholt werden sollten. Für die Gesundheit des Kindes ist es wichtig, bereits vor der Empfängnis mit der Einnahme eines Folsäurepräparates zu beginnen. Auch solche ärztliche Leistungen und Beratungen sind Bestandteil der Richtlinien.

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Rechtliche Grundlagen