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Veranstaltungen

Diskussionsforum Digitalisierung: E-Health II - Wie geht es weiter?

20. Juni 2018

Mit der zweiten Veranstaltung im Rahmen des Diskussionsforums Digitalisierung hat die KBV den Informationsaustausch weiter vorangetrieben. Im Vordergrund standen dieses Mal die Fragen: Wo brauchen wir die Unterstützung der Politik? Was erwartet die Politik von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen?

Die Veranstaltung war mit fast 200 Besuchern aus Politik, Ärzteschaft, Verbänden des Gesundheitswesens sehr gut besetzt. Zunächst nutzte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, die Plattform, um erstmalig in einer größeren Öffentlichkeit Pläne für eine elektronische Arztakte (eAA) vorzustellen. Hofmeister sieht die eAA als Grundvoraussetzung für eine vernünftige elektronische Patientenakte (ePA), denn nur wenn man miteinander sprachfähige Arztbefunde und technische Befunde hat, bekommt man eine intelligente elektronische Akte.

Programm

 

Programm
14.00 Uhr

Begrüßung und Einführung

  • Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstandes der KBV
14.05 Uhr

Vortrag: Vorstellungen der KBV

  • Dr. Stephan Hofmeister, stellv. Vorstandsvorsitzender der KBV
14.15 Uhr

Impulsreferat

  • Dr. Gottfried Ludewig, Leiter Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
14.45 Uhr

Diskussionsrunde: E-Health II – Wie geht es weiter?

  • Martin Litsch, Vorsitzender des Vorstands des AOK-Bundesverbandes
  • Dr. Gottfried Ludewig, Leiter Digitalisierung und Innovation im BMG
  • Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV
15.30 Uhr

Vortrag: Vorstellungen des AOK -Systems

  • Heike Nowotnik, Geschäftsführerin IT-Steuerung
15.50 Uhr

Vortrag: Vorstellungen der BITMARCK (für die Betriebs- und Innungskrankenkassen und diverser Ersatzkassen)

  • Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung
16.10 Uhr

Vortrag: Vorstellungen der Techniker Krankenkasse (TK)

  • Klaus Rupp, Leiter Fachbereich Versorgungsmanagement
16.30 Uhr Abschlussrunde

Moderation: Gerhard Schröder, Deutschlandfunk

  • In der Diskussionsrunde setzte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel (Mitte) den Schwerpunkt auf die Interoperabilität der Systeme. Foto: KBV/Sarah Weckerling

    In der Diskussionsrunde setzte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel (Mitte) den Schwerpunkt auf die Interoperabilität der Systeme. Foto: KBV/Sarah Weckerling

  • Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärt die elektronische Patientenakte anhand eines Beispiels für die digitale Arzt-Patienten-Kommunikation. Foto: KBV/Sarah Weckerling

    Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärt die elektronische Patientenakte anhand eines Beispiels für die digitale Arzt-Patienten-Kommunikation. Foto: KBV/Sarah Weckerling

  • Dr. Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium: "Es ist nach 15 Jahren an der Zeit, dass etwas von der Telematik beim Versicherten ankommt." Foto: KBV/Sarah Weckerling

    Dr. Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium: "Es ist nach 15 Jahren an der Zeit, dass etwas von der Telematik beim Versicherten ankommt." Foto: KBV/Sarah Weckerling

  • Diskussionsrunde (von Links): Dr. Gottfried Ludewig, Moderator Gerhard Schröder, Dr. Thomas Kriedel, AOK-Bundesverband-Chef Martin Litsch. Foto: KBV/Sarah Weckerling

    Diskussionsrunde (von Links): Dr. Gottfried Ludewig, Moderator Gerhard Schröder, Dr. Thomas Kriedel, AOK-Bundesverband-Chef Martin Litsch. Foto: KBV/Sarah Weckerling

„Bisher sind die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme untereinander nur eingeschränkt sprachfähig“, sagte der KBV-Vize, „die Daten sind also nicht so spezifiziert, dass überall ein EKG sofort als EKG erkannt und eingelesen werden kann.“ Daher forderte er an dieser Stelle eine eAA, die eine Standardisierung aller medizinischen Befunde, die erhoben werden, ermöglichen soll. Das setze voraus, dass die KBV die Hoheit über die Spezifikationen der Ablage solcher Daten hat, damit diese einheitlich, standardisiert abgelegt werden können.

„Für den Arzt verändert sich erstmal nicht viel, außer dass seine Daten elektronisch strukturiert, indexfähig suchbar abgelegt werden“, erklärte Hofmeister. Der Arzt soll zum einen die Möglichkeit bekommen, die vorliegenden Daten zu exportieren und zum anderen Arztdaten in sein Praxisverwaltungssystem zu importieren.

Anamnese ist erste Pflicht

„Wenn der Patient wiederum sich entscheidet zu einem anderen Arzt zu gehen, wird der Patient diesem auch in einer Anamnese Rede und Antwort stehen“, so Hofmeister. Die Anamnese bleibe schließlich auch bei der Einführung einer elektronischen Akte die absolute Pflicht einer Arzt-Patienten-Beziehung, bekräftigte er. Doch auf Wunsch des Patienten ist ebenfalls ein Datenaustausch mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen ePA möglich. Hierbei würde es sich jedoch lediglich um Befundkopien handeln. „Wichtig ist, dass diese jeweils unveränderbar sind, sodass sie, wenn sie andernorts ausgelesen werden, immer klar als Befunde des einen Arztes identifizierbar sind“, erläuterte Hofmeister.

Für diese Form der ePA seien einheitliche technische Vorgaben notwendig. Der Patient könne dann den Anbieter frei wählen und die Akte eigenständig führen. Dafür sei jedoch eine Überarbeitung des Gesetzes erforderlich. Aktuell sei noch vorgesehen, dass der Patient nur gemeinsam mit dem Arzt in der Praxis Einsicht in die ePA nehmen kann.

Politik will gesetzliche Vorgaben machen

Dr. Gottfried Ludewig, Leiter Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), nutzte die Zeit, um drei Punkte aus Sicht des BMG zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) zu skizzieren. Er kündigte an, alternative Authentifizierungsverfahren als gesetzlichen Auftrag zu definieren. „Wir wollen, dass Versicherte auch mit mobilen Endgeräten auf die elektronische Akte zu greifen können“, sagte er.

In einem zweiten Punkt wolle sich das BMG zudem gesetzlich mit der Fragestellung befassen, welche Daten kassentechnisch in die ePA überführt werden dürfen, wenn der Patient dies möchte. Zuletzt wandte sich Ludewig mit einem Wunsch an die Gesellschafter der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte). Ihm zufolge sollen die Spezifikationen so lebensnah gestalten werden, dass sich diese auch in den schon vorhandenen und kommenden Modellen – in Bezug auf die ePA – so wiederfinden.

Im Anschluss daran diskutierte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, mit Ludewig und Martin Litsch, Vorsitzender des Vorstands des AOK-Bundesverbandes. Das Wort gehörte als erstes Litsch. Was Fachanwendungen betrifft, sei die gematik die falsche Stelle. Was sie kann und der AOK-Chef sich von ihr wünschen würde, ist eine Kontrollfunktion, damit die Interoperabilität, Standards und Regeln in der Selbstverwaltung eingehalten werden. Kriedel freute sich über die Klarstellung. Darüber hinaus machte er deutlich, was am Ende in die ePA hineingehört, muss die Ärzteschaft entscheiden. Die Aufgaben der gematik liegen laut Kriedel bei der technischen Standardisierung.

Ludewig nahm die Diskussion zum Anlass, um sein Vertrauen in die Selbstverwaltung beim Rollout der TI und dem Aufbau der ePA noch einmal zu bekunden. Er formulierte letztendlich das Ziel: „Am Ende der Legislaturperiode sollen alle Sektoren an die TI angeschlossen sein und alle Versicherten, die es wollen, auch auf die ePA zugreifen können.“ Ob es dann 20 oder 30 Prozent sind, sei für ihn erstmal dahingestellt.

Krankenkassen präsentieren Pläne für Gesundheitsakten

Zum Ende der Veranstaltung stellten die AOK, die Techniker Krankenkasse sowie die Firma BITMARCK entwickelte Produkte beziehungsweise Lösungen vor, die bereits zeigen, wie Versicherte heute schon sinnvolle digitale Anwendungen nutzen können.