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Gutachter-Abwesenheitsformular

Planbare Abwesenheiten sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Abwesenheit mitzuteilen. Bei einer späteren Mitteilung ist eine Begründung anzugeben. Übersteigen die jährlichen Abwesenheitszeiten den Zeitraum von 3 Monaten ist dies ebenfalls zu begründen.


Erklärung:

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Hinweise: Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre korrekte E-Mail-Adresse und eine gültige Gutachter-ID angeben. Bitte geben Sie Ihre Gutachter-ID nur an Krankenkassen oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung weiter

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung für das Abwesenheitsmanagement von Gutachter/innen.